Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

 

Aufgrund der im Verlauf der heutigen Sitzung beschlossenen Anpassung der Wasserverbrauchsgebühren wird der Erlass einer Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Neubrunn (BGS-WAS) notwendig.

 

 

4. Änderung

der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Neubrunn

(BGS-WAS)

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Neubrunn folgende 4. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:

 

§ 1

(1)       § 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

 

            Die Gebühr beträgt                          2,70 €(ohne MWSt.)

                                                                        2,89    € (einschließlich 7 % MWSt.)

            pro Kubikmeter entnommen Wassers.

(2)       § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so

beträgt die Gebühr                           2,70 € (ohne MWSt.)

                                                                        2,89 € (einschl. 7 % MWSt.)

pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 

§ 2

Die Änderungssatzung tritt am 01.10.2018 in Kraft.

Neubrunn, den 18.09.2018

Markt Neubrunn

 

Menig, Erster Bürgermeister

 


Beschluss:


Der Änderungssatzung, 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Neubrunn (BGS-WAS), wird zugestimmt.