Sitzung: 18.09.2018 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Sachverhalt:
Aufgrund der im Verlauf der heutigen Sitzung beschlossenen Anpassung der Wasserverbrauchsgebühren wird der Erlass einer Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Neubrunn (BGS-WAS) notwendig.
4.
Änderung
der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Neubrunn
(BGS-WAS)
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt
der Markt Neubrunn folgende 4. Änderungssatzung zur Beitrags- und
Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:
§ 1
(1) § 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende
Fassung:
Die Gebühr beträgt 2,70 €(ohne MWSt.)
2,89 € (einschließlich 7 % MWSt.)
pro Kubikmeter entnommen Wassers.
(2) § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger
beweglicher Wasserzähler verwendet, so
beträgt die Gebühr
2,70 € (ohne MWSt.)
2,89
€ (einschl. 7 % MWSt.)
pro
Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 2
Die Änderungssatzung
tritt am 01.10.2018 in Kraft.
Neubrunn, den 18.09.2018
Markt Neubrunn
Menig, Erster Bürgermeister
Beschluss:
Der Änderungssatzung, 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung des Marktes Neubrunn (BGS-WAS), wird zugestimmt.