Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 02.05.2018 entschieden, vor den Anwesen Hauptstraße 43 und 45 eine Sperrfläche anzubringen. Gleichzeitig wurde der Beschluss des Gemeinderates vom 09.04.2018 aufgehoben, welcher die Zurückstellung des Beschlusses des Bauausschusses vom 29.05.2017 beinhaltete, in welchem die Ausweisung einer Parkzone im Quartier Hauptstraße, Krumme Gasse, Geiersberg beschlossen wurde.

 

Wie im vorherigen TOP dieser Sitzung erläutert, fand mittlerweile eine Anliegerversammlung statt, in der auch der Wunsch geäußert wurde, die Sperrfläche bis zum Haus Hauptstr. 37 auszuweiten, da durch die parkenden Fahrzeuge die Ausfahrtsituation aus der Krummen Gasse äußerst gefährlich sei.

 

Eine Zickzack-Linie als Sperrfläche ist nur zur optischen Kenntlichmachung eines „Parkverbotes“ zulässig. Die Sperrfläche alleine ist noch kein Parkverbot.

 

Folgende Entscheidungen sind zu treffen:

 

-       Wird die Sperrfläche, wie beschlossen, bis zur Hauptstraße 43 ausgeführt oder wie in der Anliegerversammlung gewünscht, bis zur Hauptstraße 37?

-       Es wird für diesen Bereich ein Parkverbot angeordnet. Zur optischen Verdeutlichung wird zusätzlich zur Beschilderung eine Sperrfläche angebracht.

-       Der Beschluss des Bauausschusses zur Ausweisung einer Parkzone im Quartier Hauptstraße, Krumme Gasse, Geiersberg vom 29.05.2017 wird aufgehoben.


Beschluss:

 

Der Beschluss des Bauausschusses über die Anordnung einer Parkzone für den Bereich der Straßen Hauptstraße (Teilstrecke zwischen Herdbrübel und Gäßlein), Krumme Gasse und Geiersberg vom 29.05.2017 wird aufgehoben.

Das Parkverbot in der Hauptstraße wird auf den Bereich Hauptstr. 37 bis Hauptstr. 51 erweitert.

Das Parkverbot wird zusätzlich zur Beschilderung mit einer Zickzack-Linie verdeutlicht.