Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Nachdem nunmehr, wie dem Gremium bereits bekannt ist, die grundsätzliche Förderbewilligung der Regierung von Unterfranken vorliegt, wurde seitens der Verwaltung beim Büro BRS Marktheidenfeld um die Vorlage eines Honorarangebotes gebeten.

 

Seitens des Büros wird mitgeteilt, dass die Baumaßnahme „Ausbau zweier barrierefreier Bushaltestellen in Neubrunn“ gemäß der bereits bestehenden Honorarvereinbarung vom 02.11.2016 „Errichtung einer Bushaltestelle im Bereich des Marktplatzes im OT Böttigheim“ vergütet werden könnte.

 

Honorarzone                           II Mindestsatz

EP LPH 1 - 4                            53 %

AP LPH 5 – 9                          45 %

Örtliche Bauüberwachung      Pauschal 2,70 % der a. K.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, diesem Angebot zuzustimmen.


Beschluss:

 

Das Planungsbüro BRS Marktheidenfeld, welches bereits die Eingabepläne zum Förderantrag für die Errichtung zweier barrierefreier Bushaltestellen in Neubrunn erstellt hat, wird mit der Planung und Durchführung der Baumaßnahme zweier barrierefreier Bushaltestellen im Bereich des Rathauses Neubrunn gemäß dem Honorarangebotsschreiben vom 24.09.2018 auf Basis der Honorarvereinbarung vom 02.11.2016 „Errichtung einer Bushaltestelle im Bereich des Marktplatzes im OT Böttigheim“, unter Beachtung der geänderten anrechenbaren Kosten, beauftragt. Beauftragt werden zunächst die Leistungsphasen 1-4. Sobald die Förderbewilligung vorliegt, kann die Verwaltung ohne weitere Beschlussfassung des Gremiums die Leistungsphasen 5-9 an das Büro BRS Marktheidenfeld vergeben.