Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Nach der erneuten öffentlichen Auslegung gingen keinerlei Stellungnahmen mehr ein, welche neben redaktionellen Änderungen oder Hinweisungen eine erneute Auslegung bedingen würden.

 

Demnach kann der Bebauungsplan „Kirchenberg“ inkl. Textteil als Satzung in der vorliegenden Form (Anlage Bebauungsplan und Textteil) beschlossen werden.

 

Der Gemeinderat macht sich die Abwägungen der Stellungnahme der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Sitzung vom 24.07.2018 Top 2 sowie die in heutiger Sitzung getroffenen Abwägungen im Rahmen der Gesamtabwägung zum Bebauungsplan Kirchenberg zu eigen. Die Abwägung und die Stellungnahmen, die Entwicklung des zeichnerischen und textlichen Teils des Bebauungsplanes, sowie das Protokoll zur Abwägung sind der Vorlage beigefügt.


Beschluss:

 

  1. Nach Beschlussfassung der Abwägung über die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange gemäß dem als Anlage beigefügten Abwägungsprotokoll aus der Sitzung vom 24.07.2018 Top 2 und der in der heutigen Sitzung unter Top 2 getroffenen Abwägung, wird der beigefügte Bebauungsplan „Kirchenberg“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen in der vorliegenden Form und Fassung als Satzung nebst Begründung gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung beschlossen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.