Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Fa. ABEL Mobilfunk informierte mit Schreiben vom 18.09.2018 den Markt Neubrunn über die beabsichtigte Errichtung einer Hochfrequenzanlage. Die Vodafone GmbH plant in Neubrunn die Errichtung einer neuen Mobilfunksendeanlage, um damit die Telekommunikationsinfrastruktur in Neubrunn zu verbessern.

Nach dem BauGB ist diese Errichtung privilegiert und Vodafone aufgrund der Vereinbarung des Bayerischen Mobilfunkpaktes und gemäß § 7a der 26. BimSchV vom 22.08.2013 (Mobilfunkvereinbarung) lediglich verpflichtet, die Kommune zu informieren und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Grundsätzlich ist die Verbesserung der Mobilfunkinfrastruktur zu begrüßen. Eine diesbezügliche Anfrage des TÜV Rheinland für die Vodafone GmbH wurde bereits in der Sitzung vom 23.05.2017 behandelt. Es wurde seinerzeit beschlossen, dass der Markt Neubrunn über die weitere Standortsuche informiert werden soll und zudem der bereits bestehende Mobilfunkmast für die Anlage auf der Gemarkung Neubrunn genutzt werden sollte.


Beschluss:

 

Der Fa. ABEL Mobilfunk ist durch die Verwaltung mitzuteilen, dass der Markt Neubrunn über das weitere Vorgehen zu informieren ist. Bei der weiteren Planung zur Errichtung einer Mobilfunksendeanlage sollen die bereits bestehenden Maste der DFMG am Allersberg bzw. der Digitalfunkmast des Freistaates Bayern berücksichtigt werden.