Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 25.09.2018 legte das Ingenieurbüro Stubenrauch ein Honorarangebot für den Bebauungsplan für das Gebiet unterhalb des sich derzeit in Ausweisung befindlichen Bebauungsplan Kirchenberg vor. Das  Honorarangebot geht von einer Ausweisung nach § 13 b BauGB aus. Das Honorar basiert auf § 19 HOAI und entspricht dem Honorarangebot, wie es für die Ausweisung des Bebauungsplanes Kirchenberg beauftragt wurde. Das Gesamthonorar beläuft sich demnach auf 8.559,62 € brutto.

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den Bebauungsplan mit dem Büro Stubenrauch zu entwickeln. Dieses begleitet den Markt Neubrunn bereits durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Kirchenberg.


Beschluss:

 

Das Ingenieurbüro Stubenrauch wird gemäß dem vorliegenden Honorarangebot beauftragt. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Architektenvertrag zu unterzeichnen.