Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 12

Sachverhalt:

 

Mit E-Mail vom 01.10.2018 regt Herr Köppel an, nach Saisonende im Freibad Hundeschwimmen anzubieten. Als Voraussetzung für die Hundeteilnahme sieht Herr Köppel die Notwendigkeit, dass der Hund registriert ist und eine Hunde-Haftpflichtversicherung besteht. Herr Köppel sieht hier eine zusätzliche Einnahmequelle für den Markt Neubrunn.

 

Angeregt wird dieses Hundeschwimmen für das Ende der Saison 2019.

 

Die Verwaltung bringt nachfolgende Überlegungspunkte in die Diskussion mit ein.

 

Das Wasser muss zwar für die Hunde weder gechlort, noch beheizt werden, enthält aber durch den Schwimmbetrieb entsprechende Chlorwerte. Ein Umwälzen des Wassers ist auch nicht nötig, dennoch wird es wohl nicht gänzlich zu verhindern sein, dass sich Hundehaare in den Ablässen oder Filtern sammeln werden. Die Bereiche der Umkleiden und Sanitäranlagen müssten vor einem Zutritt durch die Hunde geschützt werden. Auch müsste dafür Sorge getragen werden, dass keine Hundehinterlassenschaften auf dem Gelände verbleiben.

 

Nachdem das Becken komplett mit Folie bis über die Überlaufrinne hinaus ausgekleidet ist, wäre zu klären, wie die Hunde das Becken verlassen, ohne die Folie zu beschädigen.

 

Beim Eintritt sind neben der Registrierung und der Kontrolle der Haftpflicht, nach Ansicht der Verwaltung auch die Impfpässe der Hunde zu kontrollieren. Zudem sind nur Hundebesitzer mit „verträglichen“ Hunden zuzulassen. „Listenhunde“ und Hunde, die einen Maulkorb tragen müssen, erhalten keinen Zutritt.

 

Für diese Kontrolle müsste seitens des Marktes Neubrunn entsprechend Personal bereitgestellt werden, zudem ist eine Becken- und Geländeaufsicht nötig.

 

Es ist richtig, dass viele Bäder dieses Hundeschwimmen anbieten und weitere Einnahmen erzielt werden können. Es sind aber auch weitere Ausgaben durch Aufsichten gegeben. Es obliegt der Entscheidung des Gemeinderates, ob das Hundeschwimmen im Schwimmbad zum Ende der Saison im Jahr 2019 angeboten werden soll.

 

Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass der Aufwand zu groß ist. Außerdem werden die Hundehinterlassenschaften als problematisch angesehen.


Beschluss:

 

Dem Antrag von Herrn Köppel vom 1.10.2018, nach Saisonende 2019 im Freibad Hundeschwimmen anzubieten, wird stattgegeben.