Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

 

Bei der Kanalbefahrung am 05.03. und 15.03.2018 der Grundleitungen des Kindergartens Böttigheim wurden Risse und Ausbrüche im Kanal festgestellt. Zur Sanierung der Brüche und Risse unter der Bodenplatte des Gebäudes wurden seitens der Verwaltung Firmen angefragt, mit der Bitte, ein Angebot für eine Inlinersanierung zu unterbreiten. Die Firma Kanal Roos aus Marktheidenfeld lehnte dies ab und legte nahe, die Bodenplatte entsprechend zu öffnen, um einen Austausch vornehmen zu können. Die Firma Kanal Türpe legte mit Datum 6. Sep. 2018 ein Angebot für eine grabenlose Kanalsanierung vor. Diese beläuft sich auf  12.653,87 €. In diesem Preis sind ggfs. notwendige kleinere Bauöffnung, um an die Zugangsöffnungen zum Leitungsnetz zu gelangen, nicht enthalten. Diese müssten durch den Bauhof erstellt werden.

 

Die Arbeiten müssen in den Ferien des Kindergartens durchgeführt werden, da die Grundleitungen nur eingeschränkt nutzbar sein werden. Zwingend notwendig ist die Maßnahme, da sich die Ausbrüche mit fortschreitender Zeit vergrößern und hier Abflussprobleme entstehen werden.

 

Am 02.10.2018 fand ein abklärendes Gespräch mit Herrn Schebler vom Büro Breunig-Ruess-Schebler, Marktheidenfeld, statt. In diesem wurde geklärt, dass die Inlinersanierung für den Bereich der Leitungen unter der Bodenplatte zielführend ist und die Bedenken eines „Eindrückens / Einreisens“ des Inliners unbegründet sind. Seitens des Büros wurden keine Bedenken gegen die Inlinersanierung vorgebracht. Es wird daher seitens der Verwaltung vorgeschlagen, eine entsprechende Beauftragung vorzunehmen.


Beschluss:

 

Die defekte Kanalgrundleitung des Kindergartens Böttigheim wird, soweit diese unter der Bodenplatte defekt ist, im Inlinerverfahren saniert. Die Firma Kanal-Türpe wird gemäß dem vorliegenden Angebot mit der Sanierung beauftragt.