Sitzung: 16.10.2018 Marktgemeinderat Neubrunn
Sachverhalt:
Was ist
Glyphosat?
Glyphosat ist das
meistverkaufte Unkrautvernichtungsmittel der Welt und ein sogenanntes
"Totalherbizid". Es tötet jede Pflanze, die nicht gentechnisch so
verändert wurde, dass sie den Herbizideinsatz überlebt. Bekannt ist es vor
allem unter dem Markennamen "Roundup". Glyphosat ist laut
Krebsforschungsagentur der WHO wahrscheinlich krebserregend beim Menschen – und
es trägt maßgeblich zum Artensterben in der Agrarlandschaft bei.
Nach der EU
Entscheidung ergreifen jetzt immer mehr Kommunen die Initiative und diskutieren
über den Glyphosateinsatz auf verpachteten gemeindlichen Flächen. Derzeit sind
dies an die hundert Kommunen in Deutschland, Tendenz steigend. Im näheren
Umfeld sind derzeit die Gemeinden Waldbüttelbrunn, Kreuzwertheim und
Marktheidenfeld bekannt, welche den Glyphosateinsatz auf verpachteten
gemeindlichen Flächen untersagen.
Derzeit hat der
Markt Neubrunn die landwirtschaftlichen Nutzflächen und diverse Gärten verpachtet.
Es wäre zu überlegen, die Pachtverträge anzupassen und die Nutzung von Glyphosat
und Neonicotinoiden, welche für das Bienensterben verantwortlich gemacht werden,
zu untersagen. Ob die Verbote eingehalten werden, kann der Markt Neubrunn nicht
überprüfen. Ebenso wenig kann aber ein Vermieter überprüfen, ob der Mieter in
der Wohnung raucht und damit gegen den geschlossenen Mietvertrag verstößt.
Der Markt
Neubrunn hat nicht die Möglichkeit, Glyphosat oder Neonicotinoide als solche zu
verbieten. Aber es stehe durchaus in der Macht der Kommune, die eigenen
Pachtverträge so zu gestalten, dass diese Herbizide ausgeschlossen sind.
Es ist zu
entscheiden, inwieweit in neuen Pachtverträgen die Nutzung von Glyphosat und
Neonicotinoiden untersagt werden soll.
Der Gemeinderat
diskutiert die Thematik und kommt zu dem Schluss, dass Glyphosat und Neonicotinoide
verboten werden sollen, auch unter dem Gesichtspunkt, dass Neubrunn zur
Ökomodellregion gehört.
Die bereits bestehenden
Pachtverträge sollen möglichst angepasst werden, indem ein Zusatz über das
Verbot aufgenommmen wird. Der jeweilige Vertragspartner muss dies jedoch nicht
akzeptieren. Die Verträge könnten in diesem Fall gekündigt und neu mit dem
Zusatz des Verbots ausgeschrieben werden.
Die betroffenen Vereine
werden ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Glyphosat und
Neonicotinoide verboten ist.