Sachverhalt:

 

Was ist Glyphosat?

Glyphosat ist das meistverkaufte Unkrautvernichtungsmittel der Welt und ein sogenanntes "Totalherbizid". Es tötet jede Pflanze, die nicht gentechnisch so verändert wurde, dass sie den Herbizideinsatz überlebt. Bekannt ist es vor allem unter dem Markennamen "Roundup". Glyphosat ist laut Krebsforschungsagentur der WHO wahrscheinlich krebserregend beim Menschen – und es trägt maßgeblich zum Artensterben in der Agrarlandschaft bei.

Nach der EU Entscheidung ergreifen jetzt immer mehr Kommunen die Initiative und diskutieren über den Glyphosateinsatz auf verpachteten gemeindlichen Flächen. Derzeit sind dies an die hundert Kommunen in Deutschland, Tendenz steigend. Im näheren Umfeld sind derzeit die Gemeinden Waldbüttelbrunn, Kreuzwertheim und Marktheidenfeld bekannt, welche den Glyphosateinsatz auf verpachteten gemeindlichen Flächen untersagen.

Derzeit hat der Markt Neubrunn die landwirtschaftlichen Nutzflächen und diverse Gärten verpachtet. Es wäre zu überlegen, die Pachtverträge anzupassen und die Nutzung von Glyphosat und Neonicotinoiden, welche für das Bienensterben verantwortlich gemacht werden, zu untersagen. Ob die Verbote eingehalten werden, kann der Markt Neubrunn nicht überprüfen. Ebenso wenig kann aber ein Vermieter überprüfen, ob der Mieter in der Wohnung raucht und damit gegen den geschlossenen Mietvertrag verstößt.

Der Markt Neubrunn hat nicht die Möglichkeit, Glyphosat oder Neonicotinoide als solche zu verbieten. Aber es stehe durchaus in der Macht der Kommune, die eigenen Pachtverträge so zu gestalten, dass diese Herbizide ausgeschlossen sind.

Es ist zu entscheiden, inwieweit in neuen Pachtverträgen die Nutzung von Glyphosat und Neonicotinoiden untersagt werden soll.

Der Gemeinderat diskutiert die Thematik und kommt zu dem Schluss, dass Glyphosat und Neonicotinoide verboten werden sollen, auch unter dem Gesichtspunkt, dass Neubrunn zur Ökomodellregion gehört.

Die bereits bestehenden Pachtverträge sollen möglichst angepasst werden, indem ein Zusatz über das Verbot aufgenommmen wird. Der jeweilige Vertragspartner muss dies jedoch nicht akzeptieren. Die Verträge könnten in diesem Fall gekündigt und neu mit dem Zusatz des Verbots ausgeschrieben werden.

Die betroffenen Vereine werden ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Glyphosat und Neonicotinoide verboten ist.