Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Auf gemeindlichen Pachtflächen werden Glyphosat sowie Neonicotinoide verboten.

Bei den bestehenden Pachtverträgen wird bei Zustimmung der Pächter ein Nachtrag über das Verbot eingefügt. Sollte ein Pächter nicht damit einverstanden sein, wird der Pachtvertrag fristgerecht gekündigt und neu ausgeschrieben.