Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Werbach hat den Markt Neubrunn mit Schreiben vom 22.10.2018 im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB informiert, dass erneut die Möglichkeit besteht, bis 28. November 2018 eine Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf „Innere Aub“ in Wenkheim abzugeben. Der Markt Neubrunn wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung gehört.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit allen Anlagen kann unter www.werbach.de „News“ eingesehen werden.

 

Seitens der Verwaltung werden keine Anregungen oder Bedenken zum Planentwurf vorgetragen.


Beschluss:

 

Seitens des Marktes Neubrunn werden keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.