Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das beauftragte Planungsbüro hat die Planung der örtlichen Situation angepasst und die Notwendigkeiten der Einfahrtsgegebenheiten am Anwesen Hauptstraße 25 berücksichtigt. Hierdurch wurde die Lage der Bushaltestelle etwas verschoben. Die Bushaltestelle auf der gegenüberliegenden Straßenseite bei Hausnummer 42 wird nur in einem verkürzten Bereich von acht Metern mit Hochborden versehen. Dieser Umstand ist den dortigen Einfahrtssituationen geschuldet. Durch den Ausbau werden die derzeit vor dem Anwesen befindlichen Lichtschächte um ca. 10 cm erhöht. Seitens des Anwohners wurden Bedenken hinsichtlich des verminderten Lichteinfalls bzw. des verstärkten Wassereintritts vorgebracht. Ebenfalls wurden Bedenken angemeldet, dass eine Bestückung der in den Räumen hinter den Lichtschächten befindlichen Heizung, welche jetzt schon schwierig ist, noch schwieriger bzw. gar unmöglich wird. Es fand zusammen mit dem Planungsbüro eine Ortsbesichtigung zur Bedenkenausräumung statt. Über diese und die durch die Verwaltung vorgeschlagenen Lösungen wird in der Sitzung mündlich durch den Vorsitzenden berichtet.

 

Die Kosten für den geplanten barrierefreien Ausbau belaufen sich für beide Bushaltestellen zusammen auf  51.000 € inkl. Baunebenkosten.

 

Es ist zu entscheiden, auf Basis der vorliegenden Planung und Kostenberechnung entsprechende Förderungen zu beantragen und die Maßnahme nach Bewilligung der Förderung umzusetzen.

 

Mit dem Anlieger sind verschiedene Möglichkeiten vor Ort durchgesprochen worden.

Mit ihm konnte jedoch keine Einigung erzielt werden. Er möchte die Bushaltestelle dort nicht haben.

 

Da es in einigen Jahren zur Pflicht wird, Bushaltestellen barrierefrei auszubauen, würde diese Bushaltestelle dann wegfallen.

 

Als Kompromisslösung wird vorgeschlagen, zunächst nur die Bushaltestelle auf der anderen Straßenseite auszubauen und den Ausbau der besagten zunächst zurückzustellen.

Der Gemeinderat befürwortet dies.


Beschluss:

 

Die Maßnahme wird nur auf einer Seite der Hauptstraße (Rathaus) im kommenden Jahr ausgeführt und ein Förderantrag  gestellt. Der Ausbau auf der anderen Straßenseite wird zurückgestellt.