Sachverhalt:

 

Der Balkon der ehemaligen Schwesternwohnung, jetzt Kinderkrippe, wird aktuell nur als Fluchtbalkon genutzt. Es hat sich herausgestellt, dass es sinnvoll wäre, diese Fläche auch als Spielbereich für die Krippenkinder zu nutzen. Hierzu müsste zusätzlich zu einer ohnehin notwendigen Geländererhöhung an der Brüstung, noch eine Türe an der Treppe angebracht werden. Weiterhin soll am Treppenaufgang im Hof ebenfalls eine Türe montiert werden, damit die Kinder diese nicht als „Spielgerät“ nutzen.

 

Es wurden Angebote für zwei Türen an der Treppe und die Geländererhöhung eingeholt.

 

Die Preisspanne liegt zwischen 4.430,- und 4.950,- €.

 

Eine Vergabe erfolgt in nichtöffentlicher Sitzung.