Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 04.10.2018 nimmt die technische Gewässeraufsicht – Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg – zum vorgelegten Kanalnetz-Jahresbericht 2017 Stellung. In dieser Stellungnahme wird festgestellt, dass das Kanalnetz des Marktes Neubrunn seit längerem nicht mehr mittels einer Kamerabefahrung kontrolliert wurde. Aufgrund dieses Umstandes und des Missverhältnisses zwischen befahrenen Kanallängen und der Länge des Gesamtnetzes sowie mit Blick auf den Grundwasserschutz wird der Markt Neubrunn aufgefordert, zusammen mit dem Kanalnetz-Jahresbericht 2019 für die beiden Kläranlagen einen Zustandsbericht für das Kanalnetz nebst Hausanschlüssen vorzulegen. Diese Aufforderung bedeutet, dass der Markt Neubrunn im Jahr 2019 die entsprechende Befahrung der Ortsnetze in Neubrunn und Böttigheim durchführen muss. Diese Aufforderung wird in der vorliegenden Form die Möglichkeiten des Marktes Neubrunn im Haushalt 2019 mehr als sprengen. Es wird vorgeschlagen, dem Wasserwirtschaftsamt ein Befahrungskonzept für die nächsten vier Jahre verbindlich vorzuschlagen und hierfür in den jeweiligen Haushalten je 100.000 € vorzusehen.

 

Die Verwaltung schlägt folgende Abschnitte vor:

 

2019:               Ringstraße und die nördlich und westlich von dieser liegenden Gebiete sowie die Leitungen zur Kläranlage. Weiterhin der Bereich des Gewerbegebiets Point.

 

2020:               Hauptstraße und südlich dieser liegende Gebiete, inkl. Gäßlein.

 

2021:               Kanalnetz in Böttigheim

 

2022:               Gebiet zwischen der Hauptstraße und der Ringstraße

 

Das Vorgehen ist mit dem Ing.-Büro BRS so besprochen worden.

Die Ausschreibung für die Befahrung 2019 für das kommende Jahr wird veranlasst. Dem WWA wird das Befahrungskonzept für die nächsten Jahre vorgelegt.


Beschluss:

 

Dem Befahrungskonzept wird zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt, dieses dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg als verbindlich vorzulegen. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die Ausgaben von je 100.000 € entsprechend in die Haushalts- und Finanzplanungen aufzunehmen.