Gemeinderätin Elke Kohlhepp fragt nochmals nach der Handhabe zur Honorarberechnung des Architekturbüros für die Sanierung der Frankenlandhalle.

Innerhalb der Honorarzone ist ein Mindest- und ein Höchstsatz möglich. Der Architekt hat zusätzlich zum Mindestsatz einen Zuschlag von 50 % aus der Differenz zwischen Mindest- und Höchstsatz angesetzt. Dies ist übliche Praxis.