Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Datum 08.11.2018 legte der Bauherr einen Bauantrag über den Anbau eines Windfangs an das bestehende Wohnhaus und der Teilabriss und Umbau der auf dem Grundstück aufstehenden Scheune vor. Für die Beurteilung des Vorhabens gilt § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Vorhaben fügt sich in die bebaute Ortslage ein. Die Erschließung ist gesichert.


Beschluss:

 

Dem vorgelegten Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.