Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Gemäß Beschluss aus der Sitzung vom 18.09.2018, Top11, wurde die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Beschlüsse für die Bedingungen zur Umsetzung des Konzeptes herbeizuführen.

 

Die Verwaltung hat mit  Mail vom 11.10.2018 seitens des ALE Unterfranken die Mitteilung erhalten, dass angesichts der Kaufpreishöhe für das Areal auf eine gutachterliche Stellungnahme und eine Trennung des Wertes von Grund und Boden von den aufstehenden Gebäuden verzichtet wird.

 

Aus dem Schreiben vom 14.08.2018 des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken zur Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn sind nunmehr noch die Forderungen auf eine Einreichung der Planung und die Thematik „Erlangung eines erhöhten Fördersatzes bei Selbstbindung zum Vorrang der Innentwicklung“ offen.

 

Hinsichtlich der Planung wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, das Büro BRS hinzuzuziehen, um eine entsprechende Planung des Platzes zu entwickeln.

 

Im Hinblick auf die Selbstbindung zum Vorrang der Innenentwicklung zur erhöhten Fördermittel Erlangung wird seitens der Verwaltung ausgeführt, dass dieser Vorrang beispielsweise durch eine vorrangige Nutzung von innerörtlichen Brachflächen und Gebäudeleerständen, Verzicht auf die Neuausweisung von Bauflächen oder die Rücknahme von Bauflächen aus dem Flächennutzungsplan erfüllt werden können.

Ein solcher Beschluss müsste dem ALE Unterfranken bis Ende 2018 entsprechend durch den Markt Neubrunn vorgelegt werden. Der Wortlaut der Passage des Schreibens vom 14.08.2018 lautet: „Um die Voraussetzungen für eine um 20 % erhöhte Förderung (Förderinitiative „Innen statt Außen“) zu erfüllen, ist ein Selbstbindungsbeschluss des Marktes zur Innenentwicklung vorzulegen. Dieser Beschluss soll aufzeigen, welche Aktivitäten der Markt bisher zur Innenentwicklung geleistet hat, was künftig vorgesehen ist und welche Gründe auch mit Blick auf die Neuausweisung von Bauplätzen für den Vorrang der Innenentwicklung im Markt Neubrunn sprechen. Dieser Beschluss wäre bis spätestens Ende 2018 am ALE Unterfranken vorzulegen.“

 

Derzeit weist der Markt Neubrunn zwei Baugebiete aus, welche nicht der Innenentwicklung unterliegen (Kirchenberg und Erweiterung Kirchenberg).

 

Die Ausweisung von Baugrundstücken auf der bisherigen Freifläche im Bereich der Turnhalle Neubrunn fällt nach Ansicht der Verwaltung in die Thematik Innenentwicklung. Durch die Ausweisung der bisherigen Freifläche an der Turnhalle, welche für die seinerzeit im Bebauungsplan angedachten Nutzung nicht mehr benötigt wird, wird eine Nachverdichtung im bereits bebauten Umfeld erreicht. Es werden durch die Ausweisung 5 neue Bauplätze geschaffen.

 

Weiterhin wird sich der Markt Neubrunn im Rahmen des ILEK an einer Baulandaktivierung beteiligen. Durch diese werden gegebene Baulücken und Brachflächen ermittelt und Handlungsstrategien zur Bebauung und der Lückenschließung ermittelt. Auch werden hier Nachverdichtungspotenziale aufgezeigt z.B. Bauen im Gartenbereich, Umnutzung eines Scheunengebäudes usw. Durch diese Maßnahme wird es möglich, private Grundstücksbesitzer zur Veräußerung der bisher in Privateigentum vorgehaltenen Grundstücke zu sensibilisieren bzw. eine mögliche Nachverdichtung auf übergroßen Grundstücken aufzuzeigen. Nicht zu Letzt werden durch die Erhebung leerstehende Gebäude bzw. drohender Leerstand erfasst. Es ist auf Grund der Erkenntnisse aus der Erhebung möglich, die jeweiligen Grundstückseigentümer gezielt in eine Entwicklung einzubinden.

 

Auf eine Verzichtserklärung für die Neuausweisung von Baugebieten bzw. die Herausnahme von möglichen Bauflächen aus dem Flächennutzungsplan sollte derzeit verzichtet werden. Anhand der Nachfrage nach Bauplätzen in Neubrunn ist ersichtlich, dass Bedarf gegeben ist. Es bestehen derzeit 5 Vormerkungen für das noch nicht erschlossene Baugebiet Kirchenberg. Weitere Interessenten haben, da die Erschließung des Gebietes noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird und der kurzfristige Bedarf nicht gedeckt werden konnte, nunmehr freie Bauplätze von Privat erworben. Es wird vorgeschlagen, hier eine Präfigierung der Schließung von Baulücken und zugunsten der Nachverdichtung auszusprechen, eine zukünftige Ausweisung von Neubauflächen aber nicht gänzlich zu verwerfen.

 

Es wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen den nachfolgenden Beschluss zu fassen.


Beschluss:

 

Der Markt Neubrunn forciert die Innenentwicklung insoweit gegenüber der Ausweisung von Neubauflächen, für welche noch keine Beschlüsse gefasst sind, dergestalt, dass Konzepte und Strategien zur Schließung der bestehenden Baulücken und Brachflächen zwischen der bereits bestehenden Bebauung, Ermittlung von Nachverdichtungspotenzialen sowie Umnutzungspotenzialen im Rahmen eines derzeit in Vorbereitung befindlichen ILEK Antrages zur Baulandaktivierung aktiv angegangen werden und sich der Markt Neubrunn in das Projekt als Projektkommune einbringt und zudem bestrebt ist, die erarbeiteten Vorschläge umzusetzen. Die Option der Ausweisung von Neubauflächen wird zukünftig unter Berücksichtigung des Potenzials aus der Innenentwicklung betrachtet.