Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Bei der Freiwilligen Feuerwehr Neubrunn wurde zum 30.09.2018 eine Kinderfeuerwehr gegründet. Man verspricht sich dadurch eine frühe Bindung der Mitglieder an die Feuerwehr. Der demographische Wandel zeigt in vielen Regionen schon deutliche Auswirkungen. Die nachkommende Generation an Jugendlichen wird laut dem Statistischen Bundesamt bedeutend kleiner und der "Wettbewerb" zwischen den verschiedenen Jugendverbänden und Vereinen steigt. Viele Jugendverbände wie das Jugendrotkreuz oder das THW und viele Vereine nehmen Kinder schon früher als die Jugendfeuerwehr (12 Jahre) auf und Befürchtungen, dass dadurch Kinder frühzeitig abgeworben werden und der Jugendfeuerwehr verloren gehen, sind sicher nicht ganz unbegründet. Zusätzlich bietet die Einrichtung einer Kinderfeuerwehrgruppe für viele Feuerwehren eine interessante Möglichkeit der Brandschutzerziehung und Öffentlichkeitsarbeit. Und nicht zuletzt kann die Betreuung einer Kindergruppe eine Tätigkeit sein, die allen Beteiligten viel Spaß macht - nicht zuletzt weil jüngere Kinder häufig sehr begeisterungsfähig für das Thema "Feuerwehr" sind.

 

Das Eintrittsalter in die Jugendfeuerwehr liegt bei 12 Jahren. Für Kinder ab 6 Jahren hat der Gesetzgeber nun mit Art. 7 Abs. 1 BayFwG die Möglichkeit geschaffen, eine Kinderfeuerwehr einzurichten. Die Unterscheidung Kinderfeuerwehr und Jugendfeuerwehr wurde bewußt gewählt. Kinder brauchen eine andere Betreuung als Jugendliche und sie sind körperlich noch nicht in der Lage, mit den regulären feuerwehrtechnischen Gerätschaften umzugehen. Außerdem sind die meisten Jugendwarte mit der Betreuung der Jugendgruppe mehr als ausgelastet und sollten keine zusätzlichen Aufgaben übernehmen müssen. Um die Kinder bei einer noch längeren "Wartezeit" auf den Übertritt in den aktiven Dienst nicht zu langweilen, sollten Kinderfeuerwehr und Jugendfeuerwehr inhaltlich und methodisch deutlich abgegrenzt werden. In der Kinderfeuerwehr sollte spielerisches Heranführen an das Thema Feuerwehr und das Erlernen allgemeiner Verhaltensregeln für Notfall im Vordergrund stehen - ähnlich wie in der Brandschutzerziehung.

Mit der Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetztes sind nun auch Kinder in Kindergruppen Bestandteil der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr. Die Kinderfeuerwehren sind eine Vorstufe zur Jugendfeuerwehr, es wird kein Feuerwehrdienst geleistet.

 

Will die Freiwillige Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung eine Kinderfeuerwehr einrichten, ist hierfür die Zustimmung der Gemeinde erforderlich. Erst mit deren Zustimmung wird die Kinderfeuerwehr Teil der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr mit der Folge, dass dann auch die Verantwortlichkeit auf den Kommandanten übergeht.

Zugleich gilt ab der Zustimmung der Gemeinde auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für die Angehörigen der Kinderfeuerwehren. Im Falle eines Unfalls ist die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) zuständig. Es gelten die gleichen Regelungen und Abläufe wie im Bereich der Jugendlichen und Aktiven der Freiwilligen Feuerwehren.

 

Nach dem Beginn am 30.09.2018 sind mittlerweile 31 Kinder in der Kinderfeuerwehr aktiv.


Beschluss:

 

Die Kinderfeuerwehr bei der Freiwilligen Feuerwehr Neubrunn wird als gemeindliche Einrichtung anerkannt.