Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 12.11.2018 wurde der Markt Neubrunn seitens der APG darüber informiert, dass ein neues Abwicklungsverfahren für das APG-Seniorenabo zum 1. Januar 2019 eingeführt wird. Zukünftig können Seniorinnen und Senioren das Abo gegen Vorlage des Personalausweises direkt in der WVV Kundenzentrale in Würzburg beantragen. Die Verrechnung mit der Gemeinde findet dann zukünftig im Hintergrund statt. Durch diese Änderung erhöht sich aber der Bezuschussungssatz der Gemeinde von derzeit 5 % auf 10 %. Die Gesamtrabattierung erhöht sich für den Bürger / die Bürgerin dann auf 20 %.

 

Für bestehende Altkunden gibt es zwei Systeme, um in das neue System übergeleitet zu werden.

 

1. Für den bestehenden Altkunden gilt das derzeitige System bis zum Ende des Abojahres. Erst dann wird das neue System eingeführt. Es muss dann eine Neubeantragung im WVV-Kundenzentrum erfolgen.

 

2. Der Altkunde wird zeitnah in das neue System überführt. Das bedeutet, er muss in das Kundenzentrum der WVV und dort seine aktuelle Fahrkarte zurückgeben. Er erhält im Gegenzug eine neue Fahrkarte. Der Einzug des Fahrpreises erfolgt dann monatlich über die WVV.

 

Die gewünschte Handhabung klärt die Verwaltung mit den betroffenen Bürgern / Bürgerinnen.

 

Seitens des Gremiums wäre, da sich die vertragliche Grundlage ändert und hier ein neuer Vertrag zwischen dem Kommunalunternehmen des Landkreises und dem Markt Neubrunn zu schließen ist, der Erste Bürgermeister zu ermächtigen, einen neuen Vertrag auf der geänderten Basis unterzeichnen zu dürfen. Die neue vertragliche Vereinbarung gilt dann ab dem 01.01.2019.


Beschluss:

 

Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag durch das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg zum APG-Seniorenabo zu unterzeichnen.