Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Gemäß dem im Ratssystem zur Verfügung gestellten Antragsschreiben der Familie Höhnlein hat sich die Verwaltung mit der Thematik Anordnung von 30km/h oder Zonenausweisung 30 für den Bereich Böttigheim östlich der Frankenlandstraße befasst.

 

Es wird vorgeschlagen, eine Zone 30 einzurichten. Wobei der Wenkheimer Weg von dieser ausgenommen wird. Es wird hierzu auf die bereits im Jahr 2017 getätigte Abklärung mit der Polizei verwiesen.

Die Anordnung der Zone 30 muss mit einem Beginn und Ende Schild gekennzeichnet sein. In einer Tempo-30-Zone gilt das Tempolimit innerhalb des gesamten Bereichs zwischen Anfang- und Ende-Schild. Es muss keinen weiteren Hinweis innerhalb der Zone geben.

In Tempo-30-Zonen gilt Rechtsvortritt, d.h. es gilt immer die „rechts-vor-links“ Regelung. Tempo-30-Zonen dienen der Verkehrsberuhigung. Die reduzierte Geschwindigkeit vermindert den Durchgangsverkehr. Sie führt zu ruhigerem Fahrverhalten und erhöht die Sicherheit. Die Verkehrswege der Fußgänger sind weniger gefährlich und die langsameren Verkehrsteilnehmer fühlen sich sicherer.

Fahrzeuglenkende haben gegenüber dem Fußgängerverkehr weiterhin Vortritt. Dem Fußgängerverkehr ist es aber möglich, die Straße in angemessener Weise zu überqueren. Durch die niedrigere Geschwindigkeit und weniger Verkehr in einer Zone wird es einfacher, Straßen zu queren, auch sind Kinder besser geschützt. Es ist in einer Zone mit spielenden Kindern zu rechnen.

Entgegen des Schildes Tempo-30-Zone gilt das Streckengebot 30 km/h nur auf der durchgehenden Strecke und auch nur dann, wenn die Tempoanordnung an jeder einmündenden Kreuzung wiederholt wird.

Durch die Zonen Anordnung kann ein Ganzes Gebiet abgedeckt werden.

Für die Einrichtung einer Zone 30 würden sechs weitere Verkehrszeichen zu der bereits eingerichteten Zone 30 im Neubrunner Weg benötigt. Zu stellen wären die Schilder wie folgt:

 

Aubweg am Beginn der Bebauung

Neubaustraße Einmündung an der Frankenlandstraße

Kreuzbergstraße Einmündung an der Frankenlandstraße

Am Lindenplatz Einmündung an der Frankenlandstraße

Kreuzbergstraße, aus dem Feldweg Fl. Nr. 232 kommend

Wallweg Einmündung am Wenkheimer Weg

Kreuzbergstraße vom Kreuzberg kommend vor der beginnenden Bebauung.

Das bereits bestehende Schild an der Kreuzung Wallweg / Neubrunner Weg ist an die Einmündung des Wallweges an den Wenkheimer Weg zu versetzen.

 

Es ist zu beraten, inwieweit eine Zone 30 für diesen Bereich des OT Böttigheim eingerichtet werden soll.

 

Der Gemeinderat spricht sich für eine Zone 30 aus.

In diesem Zug soll das Ortsschild am Wenkheimer Weg an die beginnende Bebauung verrückt werden.


Beschluss:

 

Für den Ortsbereich Böttigheim östlich der Frankenlandstraße wird mit Ausnahme des Wenkheimer Weges eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte vorzunehmen.