Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 9

Sachverhalt:

 

Nachdem in der letzten Sitzung die Möglichkeit einer papierlosen Sitzungsladung angesprochen wurde, hat ein Gemeinderat den Wunsch geäußert, nochmals eine mögliche Tabletanschaffung oder Bezuschussung durch den Markt Neubrunn zur Gremienarbeit zu diskutieren.

 

Diese Thematik wurde bereits zu Beginn der Legislaturperiode in der öffentlichen Sitzung vom 01.07.2014 beraten.

 

Mittlerweile ist eine WLAN-Nutzung durch die Gemeinderäte während der Sitzung möglich.

 

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten der „Anschaffung“.

 

-       Anschaffung durch den Markt Neubrunn und zur Verfügungstellung in der Sitzungsperiode. Da es sich bei dieser Variante um das Eigentum des Marktes Neubrunn handelt, welches verliehen wird, unterliegen die Tablets den ISMS-Vorgaben. Dies bedeutet, es wird auch bei einer Privatnutzung die Zugriffssituation, wie bei den Dienstrechnern, dokumentiert. Die Tablets wären dann am Ende der Legislaturperiode an den Markt Neubrunn zurückzugeben.

 

-       Weitere Möglichkeit wäre die Bezuschussung der privaten Anschaffung in der Höhe x in Form eines sog. verlorenen Zuschusses. Bei dieser Variante entfällt die Hintergrunddokumentation, mit welcher die Zugriffe protokolliert werden.

 

Grundsätzlich wäre zu überlegen, inwieweit die Anschaffung, unabhängig der möglichen Varianten, für die laufende Legislaturperiode noch erfolgen soll.

 

Es wird um Meinungsaustausch zum weiteren Vorgehend gebeten. Die Verwaltung würde dann je nach Entscheidung die weiteren Schritte zur entsprechenden Beschlussfassung einleiten.

 

Da die Wahlperiode schon am 30.04.2020 endet, sollte das Thema erst danach im neuen Gemeinderat behandelt werden.


Beschluss:

 

Dem Antrag eines Gemeinderates, dass sich der Gemeinderat noch in dieser Legislaturperiode mit dem Thema „Bezuschussung von Tablets“ oder Beschaffung dieser durch die Gemeinde befasst, wird stattgegeben.