Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Stadt Wertheim hört den Markt Neubrunn zur Änderung des Flächennutzungsplans im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB. und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Der Markt Neubrunn hat im Rahmen der Anhörung zum Bebauungsplan keine Anregungen und Bedenken vorgetragen. Für die Änderung des Flächennutzungsplans, welche auf der Teiländerung des Bebauungsplans basiert, ergeben sich ebenfalls keine Anregungen und Bedenken.

 

Die Unterlagen sind unter www.wertheim.de (Bürgerservice/Rathaus/Auslegungen) einsehbar.


Beschluss:

 

Es werden seitens des Marktes Neubrunn keine Anregungen und Bedenken vorgetragen.