Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der heutigen Sitzung wurden die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit behandelt. Unter Berücksichtigung der vorgenommen und beschlossenen Abwägung der Stellungnahmen kann nunmehr im Hinblick auf die Aufhebung des Bebauungsplanes „Schlossberg“ die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGb und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgenommen werden.


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Hinblick auf die Aufhebung des Bebauungsplanes „Schlossberg“ die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.