Sitzung: 16.01.2019 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Sachverhalt:
Gemäß der Handlungsempfehlung des Bayer.
Staatsministerium des Innern werden die im Zeitraum 2018 eingegangen Spenden
dem Gemeinderat zur Annahme der Spenden vorgetragen. Dieses Vorgehen ist dem
Straftatbestand der Vorteilsnahme (§331 Abs. 1 des Strafgesetzbuches –StGB)
geschuldet und dient der Transparenz.
Spende Jugendarbeit Wüstenrot
Fries und Team 250,00 € 18.01.2018
Rosenstraße
7
97277
Neubrunn
Spende Schwimmbad Kleinspender 180,00
€ 07.06.2018
Spende Feuerwehr Herr
Werner Bauer 50,00 € 19.12.2018
Keltenstraße
1
97277
Neubrunn
Spende Schwimmbad Verein
der Blumen und 50.000,00 € 20.12.2018
Gartenfreunde
97277
Neubrunn
Der Spendenannahme stehen nach Einschätzung der Verwaltung keine Bedenken entgegen. Es sind keine
Anhaltspunkte für einen Verdacht der Beeinflussung durch die Spendenannahme zu
erkennen.
Beschluss:
Die Spenden werden, wie aufgeführt, angenommen. Die Verwaltung wird gebeten, die Spenden dem Spendenzweck entsprechend zuzuführen.