Sitzung: 16.01.2019 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Sachverhalt:
In seiner Sitzung vom 05.06.2018 hat der Gemeinderat die Aufhebung des Bebauungsplans „Schlossberg“ beschlossen. Der Aufhebungsbeschluss wurde im Rahmen der Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung bekanntgemacht. Die frühzeitige Beteiligung fand im Zeitraum 05.11.2018 bis 06.12.2018 statt. Die Bekanntmachung wurde durch Anschlag an den amtlichen Anschlagstafeln bekannt gemacht. Auf diese wurde im Mitteilungsblatt des Marktes Neubrunn entsprechend hingewiesen.
Seitens der Öffentlichkeit / Bürgerschaft gingen keine Stellungnahmen ein.
Seitens der gehörten Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gingen entsprechende Stellungnahmen ein.
Gehört wurden die nachfolgenden Behörden / Institutionen:
|
Name |
Straße |
Ort |
1 |
Landratsamt Würzburg Bauamt Verwaltung |
Zeppelinstraße 15 |
97074 Würzburg |
2 |
Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg |
Cornelienstraße 1 |
63739 Aschaffenburg |
3 |
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege |
Schloß Seehof 1 |
96117 Memmelsdorf |
4 |
Amt für Breitband, Digitalisierung und Vermessung |
Weißenburgstraße 10 |
97082 Würzburg |
5 |
Staatliches Bauamt Würzburg Fachbereich Straßenbau |
Weißenburgstraße 6 |
97082 Würzburg |
6 |
Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken |
Zeller Str. 40 |
97082 Würzburg |
7 |
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
Von-Luxburg-Straße 4 |
97074 Würzburg |
9 |
Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain c/o team orange |
Am Güßgraben 9 |
97209 Veitshöchheim |
10 |
Industrie- und Handelskammer |
Mainaustr. 33 - 35 |
97082 Würzburg |
11 |
Bayernwerk Netz GmbH |
Unterdürrbacher Straße 14-22 |
97080 Würzburg |
12 |
Bayerischer Bauernverband |
Werner-von-Siemens-Str. 55a |
97076 Würzburg |
13 |
Handwerkskammer für Unterfranken |
Postfach 5804 |
97008 Würzburg |
15 |
Deutsche Telekom Technik GmbH T NL Süd, PTI 14 |
Schürerstraße 9a |
97080 Würzburg |
16 |
Gemeinde Altertheim über VG Kist |
Am Rathaus 1 |
97270 Kist |
17 |
Markt Helmstadt |
Im Kies 4 |
97264 Helmstadt |
18 |
Gemeinde Werbach |
Hauptstraße 59 |
97956 Werbach |
19 |
Stadt Wertheim |
Mühlenstraße 26 |
97877 Wertheim |
Stellungnahmen
wurden wie folgt abgegeben:
-
Zweckverband
Fernwasserversorgung Mittelmain
Es werden keine Einwände erhoben. Vorhaben oder geplante Anlagen werden nicht berührt.
-
Gemeinde
Werbach
Es werden keine Einwände erhoben.
-
Staatliches
Bauamt Würzburg
Es bestehen keine Einwände.
-
Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg
Es werden keine Einwände erhoben. Die Aufhebung wird zur Kenntnis genommen.
-
Stadtverwaltung
Wertheim
Es wird mitgeteilt, dass keine Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
-
Team
Orange
Es werden keine Einwände erhoben. Vorhaben oder geplante Anlagen werden nicht berührt.
-
Amt für
Ländliche Entwicklung Unterfranken
Gegen die Bebauungsplanaufhebung werden keine Bedenken vorgetragen.
-
Deutsche
Telekom Technik GmbH
Gegen die Aufhebung des Bebauungsplans „Schlossberg“ bestehen keine Einwände.
-
Bayernwerk
Netz GmbH
Es bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der vorhandenen Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Abwägungsanmerkungen:
Es erfolgt durch die Aufhebung keine Änderung an Versorgungsleitungen, auch
wird es zu keiner weiteren Bebauung als im Bebauungsplan vorgesehen kommen, da
das Gebiet durch die bestehende Bebauung bereits den Charakter eines WA hat.
Eine Beeinträchtigung der Anlagen wird seitens des Marktes Neubrunn nicht
gesehen.
-
Handwerkskammer
für Unterfranken
Es bestehen keine Einwände.
-
Bayerischer
Bauernverband, Geschäftsstelle Würzburg
Es bestehen keine Einwendungen oder Bedenken.
-
Verwaltungsgemeinschaft
Helmstadt
Es werden keine Bedenken bzw. Einwendungen vorgetragen.
-
Wasserwirtschaftsamt
Aschaffenburg
1. Wasserversorgung, Grundwasserschutz
Von der Planung ist kein Trinkwasserschutzgebiet oder Einzugsgebiet einer Wasser-gewinnungsanlage für die öffentliche Trinkwasserversorgung betroffen.
Es ist auf eine mengen- und druckmäßig ausreichende Wasserversorgung zu achten. Der Anschluss an das Ortsnetz ist mit dem Wasserversorger abzustimmen.
Nach der letzten Meldung der Wasserverbrauchszahlen betragen die Wasserverluste in der Gesamtgemeinde ca. 20 %. Den Ursachen für die erhöhten Verluste ist nachzugehen.
Abwägungsanmerkung:
Die im Gebiet noch
nicht bebauten Grundstücke sind in der seinerzeitigen Berechnung des Ortsnetzes
berücksichtigt. Die Verminderung des Wasserverlustes ist ein Ziel des Marktes
Neubrunn, welches unabhängig der Aufhebung des Bebauungsplans zu sehen ist.
2. Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz
Angaben zur Abwasserentsorgung werden nicht gemacht. Nach den Kenntnissen des Wasserwirtschaftsamtes entwässert das gesamte Gemeindegebiet im Mischsystem über die ortseigene Kläranlage. Aus diesem Grunde ist davon auszugehen, dass der Geltungsbereich vollständig im Mischsystem erschlossen ist.
Wie bekannt, entspricht die belüftete Teichkläranlage Neubrunn aktuell nicht mehr den wasserwirtschaftlichen Anforderungen hinsichtlich Nitrifikation und Denitrifikation. Eine Sanierung der Kläranlage ist dringend erforderlich. Aktuell prüft der Markt Neubrunn durch eine Variantenstudie die Sanierung am Standort oder den Anschluss an eine Kläranlage einer Nachbargemeinde.
Da hier lediglich ein Lückenschluss eines bestehenden Baugebietes vorgenommen werden soll und es sich um häusliches Schmutzwasser aus einem reinen Wohngebiet handelt, ist davon auszugehen, dass die Kläranlage Neubrunn im Stande ist, die hinzukommenden Schmutzwassermengen (noch) ausreichend zu reinigen. Es sollte jedoch geprüft werden, in welchem Umfang sich durch die zusätzlichen Wohneinheiten die Schmutzfrachten erhöhen.
Es ist sicherzustellen, dass das weiterführende Kanalnetz mit seinen Sonderbauwerken (z. B. Regenüberläufe, Regenüberlaufbecken) ausreichend leistungsfähig ist, um das zusätzlich anfallende Mischwasser aufzunehmen. Durch weitere Bebauungen wird sich die Flächenversiegelung und damit der Abfluss von Niederschlagswasser in die bestehende Mischwasserkanalisation in diesem Bereich erhöhen. Es ist zu prüfen, ob die hinzukommenden Bauflächen nach Flächenumgriff, Versiegelungsgrad und Abwasseranfall in den Überrechnungen von 2012 bereits berücksichtigt wurde.
Sofern weitere Erschließungsmaßnahmen im Geltungsbereich erforderlich werden, ist darauf zu achten, dass Fremdwasser (Quell-, Drän- und Schichtwasser sowie Niederschlagswasser aus Außeneinzugsgebieten) nicht der Kanalisation und somit der Kläranlage zufließt. Fremdwasser ist getrennt von der Kanalisation abzuleiten.
Abwägungsanmerkung:
Da das Baugebiet
bereits 2012 bestand und in der seinerzeitigen Überrechnung berücksichtigt war,
wird seitens des Marktes Neubrunn durch die Aufhebung des Bebauungsplanes
Schlossberg, welche zu keiner extensiven Bebauung führen wird, keine
weitergehende Beeinträchtigung der Abwasseranlage gesehen. Weitere
Erschließungsmaßnahmen sind nicht notwendig, da die Infrastruktur bereits
gegeben ist.
3. Umgang mit Niederschlagswasser
Das Dach- und Oberflächenwasser soll, wenn möglich, auf den Grundstücken versickert oder über hauseigene Zisternen aufgefangen werden. Durch die Rückhaltung bzw. den zeitverzögerten Abfluss von Niederschlagswasser kann die bestehende Mischwasserkanalisation entlastet werden. Auch Dach- und Fassadenbegrünungen tragen dazu bei. Die Verwendung von durchlässigen Belägen für die Befestigung von Hofflächen, Stellplätzen und Gehwegen wäre aus wasserwirtschaftlicher Sicht zu begrüßen.
Abwägungsanmerkung:
Die Einlassung wird
zur Kenntnis genommen.
4. Altablagerungen
Verdachtsflächen und Altlasten im Sinne des § 2 BBodSchG sind uns im Planbereich nicht bekannt. Sollten im Zuge der weiteren Erschließungsarbeiten Verdachtsflächen i. s. d. § 2 Abs. 3 BBodSchG angetroffen werden, sind diese in Abstimmung mit der Bodenschutzbehörde zu erkunden. Auf Nr. 4.1.1.4 BayBodSchVwV wird diesbezüglich verwiesen.
Abwägungsanmerkung:
Die Einlassung wird
zur Kenntnis genommen.
5. Überschwemmungsgebiete, Oberflächengewässer
Es sind weder Überschwemmungsgebiete noch Oberflächengewässer von der Planung betroffen.
-
Landratsamt
Würzburg
1. Wasserrecht / Bodenschutz keine Einwände
2. Immissionsschutz keine Einwände
3. Naturschutz keine Einwände
4. Gesundheitsamt Es werden keine negativen Auswirkungen auf die
Gesundheit der Bevölkerung gesehen.
Beschluss:
Der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wird, wie vorgetragen, zugestimmt. Die vorgenommene Abwägung wird Bestandteil des Beschlusses.