Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung vom 05.06.2018 hat der Gemeinderat die Aufhebung des Bebauungsplans „Schlossberg“ beschlossen. Der Aufhebungsbeschluss wurde im Rahmen der Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung bekanntgemacht. Die frühzeitige Beteiligung fand im Zeitraum 05.11.2018 bis 06.12.2018 statt. Die Bekanntmachung wurde durch Anschlag an den amtlichen Anschlagstafeln bekannt gemacht. Auf diese wurde im Mitteilungsblatt des Marktes Neubrunn entsprechend hingewiesen.

 

Seitens der Öffentlichkeit / Bürgerschaft gingen keine Stellungnahmen ein.

 

Seitens der  gehörten Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gingen entsprechende Stellungnahmen ein.

 

Gehört wurden die nachfolgenden Behörden / Institutionen:

 

 

Name

Straße

Ort

1

Landratsamt Würzburg

Bauamt Verwaltung

Zeppelinstraße 15

97074 Würzburg

2

Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

Cornelienstraße 1

63739 Aschaffenburg

3

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Schloß Seehof 1

96117 Memmelsdorf

4

Amt für Breitband, Digitalisierung und Vermessung

Weißenburgstraße 10

97082 Würzburg

5

Staatliches Bauamt Würzburg

Fachbereich Straßenbau

Weißenburgstraße 6

97082 Würzburg

6

Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken

Zeller Str. 40

97082 Würzburg

7

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Von-Luxburg-Straße 4

97074 Würzburg

9

Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain c/o team orange

Am Güßgraben 9

97209 Veitshöchheim

10

Industrie- und Handelskammer

Mainaustr. 33 - 35

97082 Würzburg

11

Bayernwerk  Netz GmbH

Unterdürrbacher Straße 14-22

97080 Würzburg

12

Bayerischer Bauernverband

Werner-von-Siemens-Str. 55a

97076 Würzburg

13

Handwerkskammer für Unterfranken

Postfach 5804

97008 Würzburg

15

Deutsche Telekom Technik GmbH

T NL Süd, PTI 14

Schürerstraße 9a

97080 Würzburg

16

Gemeinde Altertheim über VG Kist

Am Rathaus 1

97270 Kist

 

17

Markt Helmstadt

Im Kies 4

97264 Helmstadt

 

18

Gemeinde Werbach

Hauptstraße 59

97956 Werbach

 

19

 

Stadt Wertheim

Mühlenstraße 26

97877 Wertheim

 

Stellungnahmen wurden wie folgt abgegeben:

 

-       Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain

Es werden keine Einwände erhoben. Vorhaben oder geplante Anlagen werden nicht berührt.

 

-       Gemeinde Werbach

Es werden keine Einwände erhoben.

 

-       Staatliches Bauamt Würzburg

Es bestehen keine Einwände.

 

-       Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg

Es werden keine Einwände erhoben. Die Aufhebung wird zur Kenntnis genommen.

 

-       Stadtverwaltung Wertheim

Es wird mitgeteilt, dass keine Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

 

-       Team Orange

Es werden keine Einwände erhoben. Vorhaben oder geplante Anlagen werden nicht berührt.

 

-       Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Gegen die Bebauungsplanaufhebung werden keine Bedenken vorgetragen.

 

-       Deutsche Telekom Technik GmbH

Gegen die Aufhebung des Bebauungsplans „Schlossberg“ bestehen keine Einwände.

 

 

-       Bayernwerk Netz GmbH

Es bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der vorhandenen Anlagen nicht beeinträchtigt werden.

 

Abwägungsanmerkungen: Es erfolgt durch die Aufhebung keine Änderung an Versorgungsleitungen, auch wird es zu keiner weiteren Bebauung als im Bebauungsplan vorgesehen kommen, da das Gebiet durch die bestehende Bebauung bereits den Charakter eines WA hat. Eine Beeinträchtigung der Anlagen wird seitens des Marktes Neubrunn nicht gesehen.

 

-       Handwerkskammer für Unterfranken

Es bestehen keine Einwände.

 

-       Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Würzburg

Es bestehen keine Einwendungen oder Bedenken.

 

-       Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt

Es werden keine Bedenken bzw. Einwendungen vorgetragen.

 

-       Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

 

1. Wasserversorgung, Grundwasserschutz

Von der Planung ist kein Trinkwasserschutzgebiet oder Einzugsgebiet einer Wasser-gewinnungsanlage für die öffentliche Trinkwasserversorgung betroffen.

Es ist auf eine mengen- und druckmäßig ausreichende Wasserversorgung zu achten. Der Anschluss an das Ortsnetz ist mit dem Wasserversorger abzustimmen.

Nach der letzten Meldung der Wasserverbrauchszahlen betragen die Wasserverluste in der Gesamtgemeinde ca. 20 %. Den Ursachen für die erhöhten Verluste ist nachzugehen.

 

Abwägungsanmerkung:

Die im Gebiet noch nicht bebauten Grundstücke sind in der seinerzeitigen Berechnung des Ortsnetzes berücksichtigt. Die Verminderung des Wasserverlustes ist ein Ziel des Marktes Neubrunn, welches unabhängig der Aufhebung des Bebauungsplans zu sehen ist.

 

 

2. Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz

Angaben zur Abwasserentsorgung werden nicht gemacht. Nach den Kenntnissen des Wasserwirtschaftsamtes entwässert das gesamte Gemeindegebiet im Mischsystem über die ortseigene Kläranlage. Aus diesem Grunde ist davon auszugehen, dass der Geltungsbereich vollständig im Mischsystem erschlossen ist.

 

Wie bekannt, entspricht die belüftete Teichkläranlage Neubrunn aktuell nicht mehr den wasserwirtschaftlichen Anforderungen hinsichtlich Nitrifikation und Denitrifikation. Eine Sanierung der Kläranlage ist dringend erforderlich. Aktuell prüft der Markt Neubrunn durch eine Variantenstudie die Sanierung am Standort oder den Anschluss an eine Kläranlage einer Nachbargemeinde.

Da hier lediglich ein Lückenschluss eines bestehenden Baugebietes vorgenommen werden soll und es sich um häusliches Schmutzwasser aus einem reinen Wohngebiet handelt, ist davon auszugehen, dass die Kläranlage Neubrunn im Stande ist, die hinzukommenden Schmutzwassermengen (noch) ausreichend zu reinigen. Es sollte jedoch geprüft werden, in welchem Umfang sich durch die zusätzlichen Wohneinheiten die Schmutzfrachten erhöhen.

 

Es ist sicherzustellen, dass das weiterführende Kanalnetz mit seinen Sonderbauwerken (z. B. Regenüberläufe, Regenüberlaufbecken) ausreichend leistungsfähig ist, um das zusätzlich anfallende Mischwasser aufzunehmen. Durch weitere Bebauungen wird sich die Flächenversiegelung und damit der Abfluss von Niederschlagswasser in die bestehende Mischwasserkanalisation in diesem Bereich erhöhen. Es ist zu prüfen, ob die hinzukommenden Bauflächen nach Flächenumgriff, Versiegelungsgrad und Abwasseranfall in den Überrechnungen von 2012 bereits berücksichtigt wurde.

 

Sofern weitere Erschließungsmaßnahmen im Geltungsbereich erforderlich werden, ist darauf zu achten, dass Fremdwasser (Quell-, Drän- und Schichtwasser sowie Niederschlagswasser aus Außeneinzugsgebieten) nicht der Kanalisation und somit der Kläranlage zufließt. Fremdwasser ist getrennt von der Kanalisation abzuleiten.

 

Abwägungsanmerkung:

Da das Baugebiet bereits 2012 bestand und in der seinerzeitigen Überrechnung berücksichtigt war, wird seitens des Marktes Neubrunn durch die Aufhebung des Bebauungsplanes Schlossberg, welche zu keiner extensiven Bebauung führen wird, keine weitergehende Beeinträchtigung der Abwasseranlage gesehen. Weitere Erschließungsmaßnahmen sind nicht notwendig, da die Infrastruktur bereits gegeben ist.

 

3. Umgang mit Niederschlagswasser

Das Dach- und Oberflächenwasser soll, wenn möglich, auf den Grundstücken versickert oder über hauseigene Zisternen aufgefangen werden. Durch die Rückhaltung bzw. den zeitverzögerten Abfluss von Niederschlagswasser kann die bestehende Mischwasserkanalisation entlastet werden. Auch Dach- und Fassadenbegrünungen tragen dazu bei. Die Verwendung von durchlässigen Belägen für die Befestigung von Hofflächen, Stellplätzen und Gehwegen wäre aus wasserwirtschaftlicher Sicht zu begrüßen.

 

Abwägungsanmerkung:

Die Einlassung wird zur Kenntnis genommen.

 

4. Altablagerungen

Verdachtsflächen und Altlasten im Sinne des § 2 BBodSchG sind uns im Planbereich nicht bekannt. Sollten im Zuge der weiteren Erschließungsarbeiten Verdachtsflächen i. s. d. § 2 Abs. 3 BBodSchG angetroffen werden, sind diese in Abstimmung mit der Bodenschutzbehörde zu erkunden. Auf Nr. 4.1.1.4 BayBodSchVwV wird diesbezüglich verwiesen.

 

Abwägungsanmerkung:

Die Einlassung wird zur Kenntnis genommen.

 

5. Überschwemmungsgebiete, Oberflächengewässer

Es sind weder Überschwemmungsgebiete noch Oberflächengewässer von der Planung betroffen.

           

 

-       Landratsamt Würzburg

1.    Wasserrecht / Bodenschutz          keine Einwände

2.    Immissionsschutz                         keine Einwände

3.    Naturschutz                                   keine Einwände

4.    Gesundheitsamt                            Es werden keine negativen Auswirkungen auf die

Gesundheit der Bevölkerung gesehen.


Beschluss:

 

Der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wird, wie vorgetragen, zugestimmt. Die vorgenommene Abwägung wird Bestandteil des Beschlusses.