Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Seit dem Jahr 1999 besteht zwischen dem Landkreis Würzburg, den Polizeiinspektionen Würzburg-Land und Ochsenfurt und 39 Kommunen des Landkreises die Sicherheitspartnerschaft „Jugendschutz“.

 

Gemeinsames Ziel dieser Partnerschaft ist es, Vereine und private Veranstalter von Festen mittels Informationen, Beratung und Überzeugungsarbeit für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sensibilisieren und damit die Jugendlichen zu einem suchtfreien Lebensstil zu geleiten.

 

Daher soll bei der Erstellung von Schankgenehmigungen neben den Hinweisen auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol auf eine Sperrzeitverkürzung auf max. 03:00 Uhr hingewirkt werden, um eine einheitliche Regelung zu erreichen.

 

Im Ratssystem ist ein Entwurf einer Vereinbarung der Sicherheitspartnerschaft „Jugendschutz“ eingestellt. Diese Vereinbarung soll im März 2019 zwischen den jeweils beteiligten Kommunen und dem Landratsamt Würzburg sowie der Polizeiinspektion Würzburg-Land unterzeichnet werden.

 

Durch die Unterzeichnung der Vereinbarung wird festgelegt, dass der Markt Neubrunn bei Veranstaltungen grundsätzlich nur noch Sperrzeitverkürzungen bis 03:00 Uhr zulassen wird. Dies dient insbesondere dazu, den unfallträchtigen „Fest-Pendelverkehr“ einzuschränken.

 

Die Handhabung beim Markt Neubrunn entspricht bereits derzeit diesem Vereinbarungspunkt.

 

Weiterhin wird festgelegt, dass der Markt Neubrunn zukünftig bei Veranstaltungen mit Schankerlaubniserteilung durch geeignete Auflagen den Jugendschutz unterstützt und die Suchtgefährdung der Jugendlichen einschränkt.

 

Die bisherigen Schankerlaubnisse weisen einen deutlichen Hinweis auf das Jugendschutzgesetz auf. Entsprechende Auflagenerteilungen sind möglich und würden bei Unterzeichnung der Vereinbarung entsprechend aufgenommen.

 

Ein Einwirken auf die Vereine und Verbände, die Polizei und das Jugendamt, rechtzeitig über Veranstaltungen zu informieren, wie es Punkt 7 der Vereinbarung vorsieht, kann entsprechend erfolgen. Möglich wäre dies u.a. in der jährlichen Vorständesitzung der Vereine, Verbände und Gruppierungen.

 

Es wird vorgeschlagen, den Ersten Bürgermeister zu ermächtigen, die vorliegende Vereinbarung für den Markt Neubrunn zu unterzeichnen.


Beschluss:

 

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die vorliegende Vereinbarung zu unterzeichnen.