Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Stadt Wertheim hört den Markt Neubrunn zur Änderung des Flächennutzungsplans im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Der Markt Neubrunn hat im Rahmen der Anhörung zum Bebauungsplan und im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken vorgetragen. Es sind auch im Rahmen der förmlichen Beteiligung keine Anhaltspunkte für Anregungen und Bedenken gegeben.

 

Die Unterlagen sind unter www.wertheim.de (Bürgerservice/Rathaus/Auslegungen) einsehbar.


Beschluss:

 

Es werden seitens des Marktes Neubrunn keine Anregungen und Bedenken vorgetragen.