Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Wie bereits in früheren Sitzungen dargelegt, ist die Sanierung der Zwischenmauer auf dem Friedhof Neubrunn notwendig, um die Standsicherheit der Mauer zu gewährleisten. Die Mauer steht unter Denkmalschutz, Denkmal Nr. D-6-79-164-2. Aufgrund dieses Umstandes fand am 22.01.2019 eine Begehung mit dem Denkmalamt statt. In dieser wurde die angedachte Sicherung der Mauer durch Winkelstützen besprochen und seitens des Denkmalamtes grundsätzlich gebilligt. Für die Ausführung der Maßnahme bedarf es einer sog. denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis.

 

Der entsprechende Antrag ist dieser Vorlage beigefügt.


Beschlus:

 

Der Stellung des vorgelegten Antrages auf Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz wird zugestimmt.