Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 vom 22.11.2018 wurde bekannt gegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen.

 

Die im Haushaltsjahr 2017 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

 

Die Jahresrechnung für 2017 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt und gleichzeitig die Entlastung beschlossen:

 

1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

Einnahmen

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

4.268.652,43

1.678.729,43

5.947.381,86

1.2 Neue Haushaltsreste

+

0,00

383.500,00

383.500,00

1.3 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahr

-

0,00

598.700,00

598.700,00

1.4 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

2.851,67

1.523,40

4.375,07

1.5 Bereinigte Soll-Einnahmen

=

4.265.800,76

1.462.006,03

5.727.806,79

Ausgaben

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

4.265.800,76

1.014.143,07

5.279.943,83

1.7 Neue Haushaltsreste

+

0,00

688.100,00

688.100,00

1.8 Abgänge auf Haushaltsreste

-

0,00

240.237,04

240.237,04

1.9 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

0,00

1.10 Bereinigte Soll-Ausgaben

=

4.265.800,76

1.462.006,03

5.727.806,79

Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10)

 

 

 

 

2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder

2.1       Unerledigte Vorschüsse                                                                                        0,00 €

2.2       Unerledigte Verwahrgelder                                                                        964.530,49 €

 

3. Stand des Vermögens und der Schulden

 

Stand zu Beginn des Haushaltsjahres

Zugang

Abgang

Stand am Ende des Haushaltsjahres

 

3.1 Vermögen

 

 

 

 

3.2 Schulden

1.536.971

0

102.690

1.434.281

 


Beschluss:

 

Die im Haushaltsjahr 2017 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

 

Die Jahresrechnung für 2017 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit den vorgelegten / vorgetragenen Ergebnissen festgestellt und gleichzeitig die Entlastung beschlossen.