Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales informierte mit Schreiben vom 18.02.2019 den Bayerischen Gemeindetag über die anstehenden Änderungen. Über das Schreiben wurden die Kommunen entsprechend in Kenntnis gesetzt.

 

Bisher gab es seitens des Freistaates eine Förderung der Vorschulkinder. Das Vorschuljahr im Kindergarten wurde bisher mit 100,00 € bezuschusst. Dieser Zuschuss soll nunmehr auf die gesamte Kindergartenzeit ausgeweitet werden.

 

Nach den bisher vorliegenden Informationen soll im BayKiBiG verankert werden, dass die gesamte Kindergartenzeit mit 100,00 € pro Kind und Monat bezuschusst wird. Der Beitragszuschuss soll mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt werden. Er wird ab dem 1. September des Kalenderjahres gelten, in dem das Kind drei Jahre alt wird und bis zur Einschulung gezahlt werden.

 

Seitens der Eltern muss kein Antrag gestellt werden, die Abwicklung des Zuschusses erfolgt über das System der bisherigen Förderabrechnungen.

 

Die Stichtagsregelung bedingt, dass Kinder die im Zeitraum des Kindergartenjahres zwischen dem 01.01. und dem 31.08. drei Jahre alt werden, die Förderung erst mit Beginn des neuen Kindergartenjahres am 01.09. ff erhalten.

 

Im Jahr 2019 wird es eine Sonderregelung aufgrund des rückwirkenden Gesetzeserlasses geben. Im Jahr 2019 gilt, dass alle Eltern, deren Kind 2019 schon drei Jahre alt ist, diesen Zuschuss rückwirkend ab 01.04.2019 erhalten. Derzeit wird mit einer Änderung des Gesetzes nicht vor Mai 2019 gerechnet.

 

Die Zuschussregelung greift derzeit nur für Kinder ab 3 Jahren. Der Kindergarten Böttigheim nimmt Kinder ab 2,5 Jahren auf. Für diese gibt es derzeit noch keine Förderung. Eine Förderung deren Modalitäten aber noch nicht abschließend bekannt sind, soll ab dem Jahr 2020 erfolgen.

 

Für die Kinder im Kindergarten Böttigheim greift die dann ab 01.04.2019 geltende Förderung für 2 Kinder nicht. Diese sind zum Gesetzeserlass auf den 01.04.2019 noch nicht drei Jahre alt. 

 

Seitens der Verwaltung wird eine Änderung der Einziehung der Kindergartengebühren erst vorgenommen werden, wenn das Gesetz erlassen ist. Die bis zu diesem Zeitpunkt seitens der Eltern zu viel gezahlten Gebühren werden dann zurückerstattet. 

 

Eine Erhöhung der Kindergartengebühr, um zu gewährleisten, dass die Eltern noch einen Obolus an Gebühr zahlen müssen, ist derzeit nicht angebracht. Im letzten Kalenderjahr wurde unter Berücksichtigung des Umstandes, dass erst ein Defizit gegeben ist, wenn die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben höher ist, als die doppelte Zuschusshöhe des Landes, kein Defizit erzeugt. Auch im Jahr 2017 wurde kein Defizit im Sinne des BayKiBiG erwirtschaftet.

 

Je nach Buchungsumfang werden für die Kinder im Kindergarten Böttigheim mit Erlass des neuen BayKiBiG und der dazugehörigen Ausführungsverordnung keine Elternbeiträge mehr zu zahlen sein. Erst ab einer Buchungszeit über 7 Stunden würde nach derzeitiger Satzung noch ein Elternbeitrag anfallen. Das zu zahlende Spielegeld bleibt unberührt.

 

Die neue Bezuschussungsregelung bedingt, dass der Markt Neubrunn die bisherigen Elternbeiträge „vorfinanzieren“ muss, da die Förderung zeitversetzt im Jahr ausgezahlt wird.


Beschluss:

 

Der vorgeschlagenen Vorgehensweise der Verwaltung, eine Anpassung der Beitragseinhebung erst nach Erlass des Gesetzes vorzunehmen, wird zugestimmt. Eine Anhebung der Beitragssätze erfolgt derzeit nicht.