Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Bekanntmachung Anhörung der Träger öffentlicher Belange und Anhörung der Öffentlichkeit zur Aufhebung des Bebauungsplans im Zeitraum 04.02.2019 bis einschl. 08.03.2019 gingen seitens der Öffentlichkeit keine Anregungen oder Bedenken ein.

 

Seitens der Träger öffentlicher Belange wurden die folgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 25.01.2019 Abgabe einer Stellungnahme bis 08.03.2019 aufgefordert.

 

 

Name

Straße

Ort

E-Mail Adresse

Antwort am

1

Landratsamt Würzburg

Bauamt Verwaltung

Zeppelinstraße 15

97074 Würzburg

  5-fach in Papier

 

2

Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

Cornelienstraße 1

63739 Aschaffenburg

poststelle@wwa-ab.bayern.de

 

3

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Schloß Seehof 1

96117 Memmelsdorf

beteiligung@blfd.bayern.de

 

4

Amt für Breitband, Digitalisierung und Vermessung

Weißenburgstraße 10

97082 Würzburg

poststelle@adbv‑wue.bayern.de

 

5

Staatliches Bauamt Würzburg

Fachbereich Straßenbau

Weißenburgstraße 6

97082 Würzburg

poststelle@stbawue.bayern.de

 

6

Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken

Zeller Str. 40

97082 Würzburg

poststelle@ale-ufr.bayern.de

 

7

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Von-Luxburg-Straße 4

97074 Würzburg

poststelle@aelf-wu.bayern.de

 

9

Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain c/o team orange

Am Güßgraben 9

97209 Veitshöchheim

info@fwm-wue.de

 

10

Industrie- und Handelskammer

Mainaustr. 33 - 35

97082 Würzburg

info@wuerzburg.ihk.de

 

11

Bayernwerk  Netz GmbH

Unterdürrbacher Straße 14-22

97080 Würzburg

1-fach Papier

 

12

Bayerischer Bauernverband

Werner-von-Siemens-Str. 55a

97076 Würzburg

Schweinfurt@BayerischerBauernVerband.de

 

13

Handwerkskammer für Unterfranken

Postfach 5804

97008 Würzburg

info@hwk-ufr.de

 

15

Deutsche Telekom Technik GmbH

T NL Süd, PTI 14

Schürerstraße 9a

97080 Würzburg

1-fach Papier

 

16

Gemeinde Altertheim über VG Kist

Am Rathaus 1

97270 Kist

info@vgem-kist.bayern.de

 

 

17

Markt Helmstadt

Im Kies 4

97264 Helmstadt

poststelle@vgem-helmstadt.bayern.de

 

 

 

18

Gemeinde Werbach

Hauptstraße 59

97956 Werbach

info@werbach.de

 

 

 

19

 

Stadt Wertheim

Mühlenstraße 26

97877 Wertheim

stadtverwaltung@wertheim.de

 

 

 

 

 

 

Es sind die nachfolgenden Stellungnahmen eingegangen.

 

-       VGem Helmstadt für die Mitgliedsgemeinde Helmstadt, Mail 30.01.2019

Es bestehen keine Einwände.

 

Abwägung: Wird zur Kenntnis genommen

 

-       Gemeinde Werbach, Schreiben vom 01.02.2019

Es werden keine Einwände erhoben.

 

Abwägung: Wird zur Kenntnis genommen

 

 

-       Staatliches Bauamt Würzburg, Schreiben vom 05.02.2019

Es bestehen keine Einwände.

 

Abwägung: Wird zur Kenntnis genommen

 

-       Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg, Schreiben vom 31.01.2019

Es werden keine Einwände erhoben. Die Aufhebung wird dort zur Kenntnis genommen.

 

Abwägung: Wird zur Kenntnis genommen

 

-       Stadtverwaltung Wertheim, Schreiben vom 30.01.2019

Es wird mitgeteilt, dass keine Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

 

Abwägung: Wird zur Kenntnis genommen

 

-       Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Schreiben vom 19.02.2019

Gegen die Bebauungsplanaufhebung werden keine Bedenken vorgetragen.

 

Abwägung: Wird zur Kenntnis genommen

 

-       Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 22.02.2019

Gegen die Aufhebung des Bebauungsplans „Schlossberg“ bestehen keine Einwände.

 

Abwägung: Wird zur Kenntnis genommen

 

 

 

-       IHK Würzburg, Mail vom 08.03.2019

Es werden keine Bedenken erhoben

 

Abwägung: Wird zur Kenntnis genommen

 

-       Handwerkskammer für Unterfranken, Schreiben vom 30.01.2019

Es bestehen keine Einwände.

 

Abwägung: Wird zur Kenntnis genommen

 

-       Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Schreiben vom 01.03.2019

Es wird auf die Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung verwiesen. Es wird erklärt, dass diese soweit noch nicht berücksichtigt weiterhin Gültigkeit hat. Weiterhin wird erklärt, dass mit der vorgelegten Planung Einverständnis besteht.

 

 

1. Wasserversorgung, Grundwasserschutz

Von der Planung ist kein Trinkwasserschutzgebiet oder Einzugsgebiet einer Wasser-gewinnungsanlage für die öffentliche Trinkwasserversorgung betroffen.

Es ist auf eine mengen- und druckmäßig ausreichende Wasserversorgung zu achten. Der Anschluss an das Ortsnetz ist mit dem Wasserversorger abzustimmen.

Nach der letzten Meldung der Wasserverbrauchszahlen betragen die Wasserverluste in der Gesamtgemeinde ca. 20 %. Den Ursachen für die erhöhten Verluste ist nachzugehen.

 

Abwägung:

Die im Gebiet noch nicht bebauten Grundstücke sind in der seinerzeitigen Berechnung des Ortsnetzes berücksichtigt. Die Verminderung des Wasserverlustes ist ein Ziel des Marktes Neubrunn, welches unabhängig der Aufhebung des Bebauungsplans zu sehen ist.

 

 

2. Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz

Angaben zur Abwasserentsorgung werden nicht gemacht. Nach den Kenntnissen des Wasserwirtschaftsamtes entwässert das gesamte Gemeindegebiet im Mischsystem über die ortseigene Kläranlage. Aus diesem Grunde ist davon auszugehen, dass der Geltungsbereich vollständig im Mischsystem erschlossen ist.

 

Wie bekannt, entspricht die belüftete Teichkläranlage Neubrunn aktuell nicht mehr den wasserwirtschaftlichen Anforderungen hinsichtlich Nitrifikation und Denitrifikation. Eine Sanierung der Kläranlage ist dringend erforderlich. Aktuell prüft der Markt Neubrunn durch eine Variantenstudie die Sanierung am Standort oder den Anschluss an eine Kläranlage einer Nachbargemeinde.

Da hier lediglich ein Lückenschluss eines bestehenden Baugebietes vorgenommen werden soll und es sich um häusliches Schmutzwasser aus einem reinen Wohngebiet handelt, ist davon auszugehen, dass die Kläranlage Neubrunn imstande ist, die hinzukommenden Schmutzwassermengen (noch) ausreichend zu reinigen. Es sollte jedoch geprüft werden, in welchem Umfang sich durch die zusätzlichen Wohneinheiten die Schmutzfrachten erhöhen.

 

Es ist sicherzustellen, dass das weiterführende Kanalnetz mit seinen Sonderbauwerken (z. B. Regenüberläufe, Regenüberlaufbecken) ausreichend leistungsfähig ist, um das zusätzlich anfallende Mischwasser aufzunehmen. Durch weitere Bebauungen wird sich die Flächenversiegelung und damit der Abfluss von Niederschlagswasser in die bestehende Mischwasserkanalisation in diesem Bereich erhöhen. Es ist zu prüfen, ob die hinzukommenden Bauflächen nach Flächenumgriff, Versiegelungsgrad und Abwasseranfall in den Überrechnungen von 2012 bereits berücksichtigt wurde.

 

Sofern weitere Erschließungsmaßnahmen im Geltungsbereich erforderlich werden, ist darauf zu achten, dass Fremdwasser (Quell-, Drän- und Schichtwasser sowie Niederschlagswasser aus Außeneinzugsgebieten) nicht der Kanalisation und somit der Kläranlage zufließt. Fremdwasser ist getrennt von der Kanalisation abzuleiten.

 

Abwägung:

Da das Baugebiet bereits 2012 bestand und in der seinerzeitigen Überrechnung berücksichtigt war, wird seitens des Marktes Neubrunn durch die Aufhebung des Bebauungsplanes Schlossberg, welche zu keiner extensiven Bebauung führen wird, keine weitergehende Beeinträchtigung der Abwasseranlage gesehen. Weitere Erschließungsmaßnahmen sind nicht notwendig, da die Infrastruktur bereits gegeben ist.  

 

3. Umgang mit Niederschlagswasser

Das Dach- und Oberflächenwasser soll, wenn möglich, auf den Grundstücken versickert oder über hauseigene Zisternen aufgefangen werden. Durch die Rückhaltung bzw. den zeitverzögerten Abfluss von Niederschlagswasser kann die bestehende Mischwasserkanalisation entlastet werden. Auch Dach- und Fassadenbegrünungen tragen dazu bei. Die Verwendung von durchlässigen Belägen für die Befestigung von Hofflächen, Stellplätzen und Gehwegen wäre aus wasserwirtschaftlicher Sicht zu begrüßen.

 

Abwägung:

Die Einlassung wird zur Kenntnis genommen.

 

4. Altablagerungen

Verdachtsflächen und Altlasten im Sinne des § 2 BBodSchG sind uns im Planbereich nicht bekannt. Sollten im Zuge der weiteren Erschließungsarbeiten Verdachtsflächen i. s. d. § 2 Abs. 3 BBodSchG angetroffen werden, sind diese in Abstimmung mit der Bodenschutzbehörde zu erkunden. Auf Nr. 4.1.1.4 BayBodSchVwV wird diesbezüglich verwiesen.

 

Abwägung:

Die Einlassung wird zur Kenntnis genommen.

 

5. Überschwemmungsgebiete, Oberflächengewässer

Es sind weder Überschwemmungsgebiete noch Oberflächengewässer von der Planung betroffen.

           

Abwägung:

Die Einlassung wird zur Kenntnis genommen.

 

-           Landratsamt Würzburg

1.         Wasserrecht / Bodenschutz                keine Einwände

2.         Immissionsschutz                               keine Einwände

3.         Naturschutz                                         keine Einwände, wünschenswert ist dass

der Punkt 9 Pflanzgebot des B-Planes weiterhin Beachtung findet.

4.         Artenschutz                                         Ein vorkommen besonders oder streng

                                                                        geschützter Arten ist anzunehmen,

                                                                        insbesondere europäische Vogelarten

                                                                        können von Verbotstatbeständen BNatSchG

                                                                        betroffen sein. Artenschutzrechtliche

                                                                        Verbotstatbestände sind von jedem

                                                                        Bauherrn eigenständig zu vermeiden.           

5.         Gesundheitsamt                                  Es werden keine negativen Auswirkungen

auf die Gesundheit der Bevölkerung gesehen.

 

Abwägungsvorschlag Wasserrecht/Bodenschutz, Immissionsschutz, Gesundheitsamt: Wird zur Kenntnis genommen.

 

Abwägungsvorschlag Naturschutz:          Mit Aufhebung des Bebauungsplanes wird der bisherige Geltungsbereich dem unbeplanten Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB zugeordnet und sämtliche Festsetzungen verlieren ihre Rechtskraft. Dadurch gilt für die Belange des  Natur- und  Artenschutzes die direkte Anwendung der Naturschutzgesetzte. Hierfür zuständig ist die untere Naturschutzbehörde.

 

Abwägungsvorschlag Artenschutz:          Das Bundesnaturschutzgesetz findet weiterhin Anwendung.

 

Die nachfolgenden sonstigen Träger haben keine weitere Stellungnahme abgegeben.

 

-           Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain

Keine weiteren Einlassungen

 

-           Team Orange

Keine weiteren Einlassungen

 

-           Bayernwerk Netz GmbH

Keine weiteren Einlassungen

 

-           Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Würzburg

Keine weiteren Einlassungen


Beschluss:

 

Den vorgetragenen Abwägungspunkten aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, welche Bestandteil des Protokolls werden, wird wie vorgetragen, zugestimmt.