Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Nach der in dieser Sitzung vorgenommenen Abwägung, der in der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangen Anregungen und Bedenken, macht sich der Gemeinderat die in der Sitzung vom 16.01.2019 und in der heutigen Sitzung getroffenen Abwägungen im Rahmen der Gesamtabwägung zum Bebauungsplan „Aufhebung des Bebauungsplans Schlossberg“ zu Eigen. Die Abwägung und die Stellungnahmen, die Entwicklung des zeichnerischen und textlichen Teils des Bebauungsplans, liegen entsprechend vor.


Beschluss:

 

  1. Nach  Beschlussfassung der Abwägungen über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung vom 16.01.2019 und der Beteiligung der Öffentlichkeit und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß der in heutiger Sitzung unter Top 4 vorgenommenen Abwägung, wird der beigefügte Bebauungsplan „Aufhebung des Bebauungsplans Schlossberg“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen in der vorliegenden Form und Fassung als Satzung nebst Begründung gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird mit den weiteren Verfahrensschritten und der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses beauftragt.