Gemeinderat Sebastian Reinhart ist persönlich beteiligt und hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Sachverhalt:

 

Die Bauherrenschaft zeigt mit dem 21.03.2019 an, die auf dem Grundstück Fl. Nr. 839 der Gemarkung Neubrunn aufstehenden Scheune abzureißen und ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung und Garage zu errichten. Für den Wohnhausneubau mit Einliegerwohnung und Garage wurde am 21.03.2019 ein entsprechender Bauantrag eingereicht.

 

Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Der benachbarte Eigentümer hat dem Bauantrag per Unterschrift zugestimmt.

 

Im Übrigen sind keine weiteren öffentlich-rechtlichen Belange dem Bauvorhaben entgegenstehend erkennbar.