Sachverhalt:

 

Für den verstorbenen Feldgeschworenen, Herrn Karl Klingler, schlagen die Feldgeschworenen von Neubrunn Herrn Burkard Lutz als Nachfolger vor.

 

Für den verstorbenen Feldgeschworenen, Herrn Josef Stieber, schlagen die Feldgeschworenen Herrn Martin Stieber vor.

 

Dem Ersten Bürgermeister obliegt die Aufgabe, aufgrund des Vorschlages der Feldgeschworenen eine Vereidigung lt. Abmarkungsgesetz vorzunehmen. Beim Feldgeschworenentag erfolgt dann die offizielle Aufnahme in die Feldgeschworenenvereinigung.

 

Der Vorsitzende vereidigt vor dem Gemeinderat die Herren Martin Stieber und Burkard Lutz als Feldgeschworene mit der Eidesformel. Über die Verpflichtung gem. Art. 13 Abs. 2 des Abmarkungsgesetzes wird eine Urkunde ausgehändigt.