Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Für die Europawahl am 26. Mai 2019 ist es nach § 10 der Europawahlordnung möglich, ein Erfrischungsgeld zu zahlen. Bei der letzten Europawahl wurde ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 € pro Wahlhelfer gezahlt.

 

Nach den Regelungen der Europawahlordnung kann für den Wahltag für die Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld von je 35,00 € für den Vorsitzenden und je 25,00 € für die übrigen Mitglieder gewährt werden.

 

Es wird vorgeschlagen, wie bei der letzten Europawahl auch, alle ehrenamtlichen Helfer gleich zu behandeln und eine einheitliche Entschädigung in Höhe von 25,00 € zu zahlen.


Beschluss:

 

Für die Europawahl am 26. Mai 2019 wird ein Erfrischungsgeld für die Wahlvorstände gewährt. Das Erfrischungsgeld wird mit 25,00 € festgelegt.