Sitzung: 07.05.2019 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Sachverhalt:
Für die Europawahl am 26. Mai 2019 ist es nach § 10 der Europawahlordnung möglich, ein Erfrischungsgeld zu zahlen. Bei der letzten Europawahl wurde ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 € pro Wahlhelfer gezahlt.
Nach den Regelungen der Europawahlordnung kann für den Wahltag für die Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld von je 35,00 € für den Vorsitzenden und je 25,00 € für die übrigen Mitglieder gewährt werden.
Es wird vorgeschlagen, wie bei der letzten Europawahl auch, alle ehrenamtlichen Helfer gleich zu behandeln und eine einheitliche Entschädigung in Höhe von 25,00 € zu zahlen.
Beschluss:
Für die Europawahl am 26. Mai 2019 wird ein Erfrischungsgeld für die Wahlvorstände gewährt. Das Erfrischungsgeld wird mit 25,00 € festgelegt.