Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Bauantrag vom 25.03.2019, eingegangen beim Markt Neubrunn am 15.04.2019, beantragt die Bauherrschaft den Aufbau einer Dachgaube und den Anbau eines Balkons an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 287 der Gemarkung Böttigheim. Das Bauvorhaben befindet sich in einem Gebiet nach § 34 BauGB.

 

Die Nachbarunterschriften liegen für das Bauvorhaben, soweit nicht der Markt Neubrunn Nachbar ist, vor.

 

Es werden die Voraussetzungen des § 34 BauGB erfüllt und keine sonstigen öffentlich-  rechtlichen Belange beeinträchtigt. Das Vorhaben fügt sich ein. Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes ist nicht gegeben.


Beschluss:

 

Der Markt Neubrunn erteilt sein Einvernehmen zur Beseitigung des bestehenden Balkons und der Errichtung eines neuen Balkons am bestehenden Wohnhaus sowie den Aufbau einer Dachgaube auf dem Grundstück Fl. Nr. 287 der Gemarkung Böttigheim.