Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Es ist geplant, die Versorgungsleitungen für das Baugebiet Kirchenberg teilweise entlang der Kreisstraße WÜ 59 zu verlegen. Die Bankettfläche und der sich anschließende Grünstreifen befinden sich im Eigentum des Landkreises Würzburg und sind Bestandteil der Straße. Für die Nutzung dieser Fläche für die Verlegung von Leitungen muss zwischen dem Landkreis Würzburg und dem Markt Neubrunn als Versorger ein entsprechender Straßenbenutzungsvertrag abgeschlossen werden. Der entsprechende Vertrag wird im Wortlaut im Ratssystem zur Verfügung gestellt. Die Dauer des Benutzungsrechts beginnt mit dem 25.04.2019 und gilt auf unbestimmte Zeit.


Beschluss:

 

Der Markt Neubrunn stimmt dem Straßenbenutzungsvertrag für Leitungen der öffentlichen Versorgung in Kreisstraßen vom 25.04.2019, das Baugebiet Kirchenberg betreffend, zu. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Nutzungsvertrag entsprechend zu unterzeichnen.