Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Änderung des BayKiBiG, welches eine rückwirkende Bezuschussung der Kindergartenbeiträge zum 01.04.2019 vorsehen wird, ist es notwendig, die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens des Marktes Neubrunn vom 19.09.2017 zu ändern.

 

Sobald die Gesetzesänderung in Kraft tritt, erhält der Markt Neubrunn, wie alle anderen Träger von Kindergärten in Bayern, voraussichtlich rückwirkend zum 01.04.2019 einen Zuschuss in Höhe von 100 € für jedes Kindergartenkind, pro Monat. Dieser Zuschuss greift ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird.

 

Für die Umsetzung dieser neuen Regelung bedarf es einer Satzungsänderung.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die nachfolgende 1. Änderung der Gebührensatzung vorzunehmen.  

 

 

1. Änderungssatzung zur Satzung

über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des

Kindergartens des Marktes Neubrunn

vom 19.09.2017

 

Der Markt Neubrunn erlässt auf Grund der Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern und Art. 1, 2 Abs. 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens des Marktes Neubrunn.

 

§ 1

§ 6 (4) erhält folgende Fassung:

 

Die Gebührenermäßigung verschiebt sich, sobald für eines der Kinder der Familie Gebührenfreiheit nach § 8 eintritt. Kinder, welche aufgrund der Zuschussgewährung der Gebührenfreiheit unterliegen, gelten nicht mehr als „Zählkinder“.

 

§ 2

 

1. § 8 (1) erhält folgende Fassung:

 

Für Kinder, für welche aufgrund der Regelungen des BayKiBiG und der AVBayKiBiG seitens des Freistaates Bayern zur Entlastung der Familie ein Zuschuss gewährt wird, reduziert sich der monatliche Gebührensatz nach § 6 Abs. 1 um die gewährte Zuschusshöhe.

Ein sich eventuell errechnendes Plus wird nicht an den Gebührenschuldner ausgezahlt.

 

2. § 8 (2) entfällt

 

§ 3

 

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.04.2019 in Kraft.

 

Neubrunn, den 09.04.2019

Markt Neubrunn

 

Menig, Erster Bürgermeister


Beschluss:

 

Der Markt Neubrunn beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens des Marktes Neubrunn vom 19.09.2017 wie vorgelegt.