Sitzung: 07.05.2019 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Sachverhalt:
Aufgrund der Änderung des BayKiBiG, welches eine rückwirkende Bezuschussung der Kindergartenbeiträge zum 01.04.2019 vorsehen wird, ist es notwendig, die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens des Marktes Neubrunn vom 19.09.2017 zu ändern.
Sobald die Gesetzesänderung in Kraft tritt, erhält der Markt Neubrunn, wie alle anderen Träger von Kindergärten in Bayern, voraussichtlich rückwirkend zum 01.04.2019 einen Zuschuss in Höhe von 100 € für jedes Kindergartenkind, pro Monat. Dieser Zuschuss greift ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird.
Für die Umsetzung dieser neuen Regelung bedarf es einer Satzungsänderung.
Die Verwaltung schlägt vor, die nachfolgende 1. Änderung der Gebührensatzung vorzunehmen.
1. Änderungssatzung zur Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des
Kindergartens des Marktes Neubrunn
vom 19.09.2017
Der Markt Neubrunn erlässt auf Grund der Art. 23 und 24 der
Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern und Art. 1, 2 Abs. 1 und 8 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende 1. Änderungssatzung über die Erhebung
von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens des Marktes Neubrunn.
§ 1
§ 6 (4) erhält folgende Fassung:
Die Gebührenermäßigung verschiebt sich, sobald für eines der
Kinder der Familie Gebührenfreiheit nach § 8 eintritt. Kinder, welche aufgrund
der Zuschussgewährung der Gebührenfreiheit unterliegen, gelten nicht mehr als
„Zählkinder“.
§ 2
1. § 8 (1) erhält folgende Fassung:
Für Kinder, für welche aufgrund der Regelungen
des BayKiBiG und der AVBayKiBiG seitens des Freistaates Bayern zur Entlastung
der Familie ein Zuschuss gewährt wird, reduziert sich der monatliche
Gebührensatz nach § 6 Abs. 1 um die gewährte Zuschusshöhe.
Ein sich eventuell errechnendes Plus
wird nicht an den Gebührenschuldner ausgezahlt.
2. § 8 (2) entfällt
§ 3
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.04.2019 in Kraft.
Neubrunn, den 09.04.2019
Markt Neubrunn
Menig, Erster Bürgermeister
Beschluss:
Der Markt Neubrunn beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens des Marktes Neubrunn vom 19.09.2017 wie vorgelegt.