Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Gemeinderätin Elisabeth Rieck erscheint zur Sitzung.

 

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 21. Mai 2019 teilt das Kath. Pfarramt St. Georg Neubrunn mit, dass die Orgeln beider Kirchen saniert werden müssen. Für die Orgel in Neubrunn wurden durch die Kirchenverwaltung zwei Angebote eingeholt. Das preiswürdigste beläuft sich auf 27.000 €.

 

Die Orgel in Böttigheim ist ebenfalls sanierungsbedürftig. Da sich die Gesamtrenovierungskosten der Kirche deutlich erhöht haben, ist die Pfarrgemeinde Böttigheim finanziell nicht in der Lage, die Restaurierungskosten in Höhe von rund 24.000 € zu schultern.

 

Die Kirchenverwaltung bittet um Kostenübernahme für die Orgelsanierungen durch den Markt Neubrunn. Für Böttigheim bietet die Kirchenverwaltung die Vorfinanzierung durch die Aufnahme eines Kredites an.

 

Die Restaurierung der Orgel in Böttigheim würde sich im Rahmen der derzeit laufenden Sanierungsarbeiten der Kirche anbieten.

 

Seitens des Marktes Neubrunn wäre zu entscheiden, inwieweit die Restaurierungskosten im Jahr 2019 übernommen würden bzw. das Angebot einer Vorfinanzierung in Betracht gezogen werden sollte. Im Haushalt 2019 sind neben dem Kirchensanierungszuschuss keine weiteren Ausgabenansätze eingeplant. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass der Markt Neubrunn für beide Orgeln die Baulast zu tragen hat.

 

Die Ausgabenübernahme würde eine überplanmäßige Ausgabe im Haushalt 2019 bedingen.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, die Sanierung der beiden Orgeln zu übernehmen.

Da beide Orgeln von einer Firma saniert werden, wird nachgefragt, ob ein Nachlass gewährt wird.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt seine Zustimmung zur Sanierung der Orgeln in Neubrunn für 27.000 € und Böttigheim.in Höhe von 24.000 €. Die Beträge werden auf die Haushalte 2019 und 2020 verteilt. Einer überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.