Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Im Jahr 2018 wurde darüber informiert, dass beabsichtigt ist, zukünftig den anfallenden Klärschlamm über eine Monoverbrennungsanlage im Müllheizkraftwerk in Würzburg zu verbrennen. Bis diese umgesetzt ist, werden aber noch 3-4 Jahre ins Land gehen. Das team orange bietet derzeit den Kommunen an, sich an einer Ausschreibung zur thermischen Verwertung des Klärschlamms zu beteiligen. Ziel der Ausschreibung wird ein Rahmenvertrag für die sich beteiligenden Kommunen zur Entsorgung des anfallenden Klärschlammes sein.

 

Der Rahmenvertrag wird sich nach Mitteilung des team orange an folgenden Vorgaben orientieren:

 

  1. Sämtliche sich aus dem Rahmenvertrag ergebenden Rechte und Pflichten gelten nur für diejenigen Kläranlagenbetreiber, die sich an der Sammelausschreibung beteiligen. Kläranlagenbetreiber, die sich nicht beteiligen, können und müssen die Klärschlammentsorgung in eigener Verantwortung organisieren.
  2. Der Gewinner der Sammelausschreibung verpflichtet sich, einen dem Rahmenvertrag entsprechenden Entsorgungsvertrag mit jedem der teilnehmenden Kläranlagenbetreibern abzuschließen. Der beauftragte Entsorger ist dann zur Übernahme und ordnungsgemäßen thermischen Verwertung des Klärschlamms verpflichtet. Der Kläranlagenbetreiber ist für die gesamte Vertragslaufzeit zur Andienung des Klärschlamms an den Entsorger verpflichtet (inklusive der durch team orange ggfs. gezogenen Verlängerungsoption).
  3. Der Entsorger berechnet dem jeweiligen Kläranlagenbetreiber einen landkreisweit einheitlichen Entsorgungspreis für entwässerten (ca. 22 -30 % TS Gehalt) oder teilgetrockneten (ca. 55 – 63 % TS Gehalt) Klärschlamm.
  4. Für die jeweilige Kläranlage erforderliche bzw. ausgeschriebene Entwässerung / Pressung des Klärschlamms muss ein individueller, durch die Ausschreibung ermittelter Preis gezahlt werden.
  5. Logistikkosten (Abholung an der Kläranlage) werden individuell bepreist und angerechnet.
  6. Vertragsbeginn (wenn möglich ) 01.01.2020
  7. Vertragsdauer 4 Jahre (mit zweimaliger einjähriger Verlängerungsoption für das team orange)
  8. Tragung der beim team orange anfallenden externen Beratungskosten durch alle Teilnehmer an der Sammelausschreibung gemeinsam (Verteilerschlüssel: tatsächliche Einwohnerwerte der Kläranlagen)
  9. Die Abfallrechtliche Verantwortlichkeit des den Klärschlamm erzeugenden Anlagenbetreibers bleibt von der Organisation und Durchführung der Sammelausschreibung durch team orange unberührt.

 

Beide Kläranlagen in Neubrunn und Böttigheim müssen in sehr naher Zukunft geräumt werden. Der anfallende Klärschlamm wäre durch den Markt Neubrunn in eigener Regie zur Entsorgung auszuschreiben. Durch die Beteiligung an der Ausschreibung hat der Markt Neubrunn die Rechtssicherheit der Entsorgung. Angesichts der rechtlichen Vorgaben und nur noch geringen Möglichkeiten der konventionellen Klärschlammentsorgung ist eine Beteiligung an der Ausschreibung sehr sinnvoll. 


Beschluss:

 

Der Markt Neubrunn beteiligt sich an der Sammelausschreibung / Rahmenvertrag für die Klärschlammentsorgung im Landkreis Würzburg.