Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Es gab im April 2019 eine Änderung des Kostengesetztes (KEG). Diese Änderungen finden Ihre Anwendung in den Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises. Die Höhe der Gebühr ist hier allerdings nicht in der kommunalen Kostensatzung festgelegt, sondern ergibt sich aus dem (staatlichen) Kostenverzeichnis, das gem. Art. 5 Abs. 1 des Kostengesetzes durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat erlassen und im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl) veröffentlicht wird.

 

Aufgrund der Änderung des Kostengesetzes ist auch der Markt Neubrunn gehalten, die bisherigen Gebühren anzupassen.

 

Die bisherigen Gebühren sind aus der nachfolgenden Übersicht ersichtlich:

 

PA:

22,80 € / 28,80 €
+ 30 € Unzuständigkeit

Schankerlaubnis:

25,00 € ( 2-3 Tage 50 €; 4-5 Tage 75 €)

Meldung Führerschein:   

5,10 €

Vorl. PA:

10,00 € (3 Mon. gültig)

Hinaussch. Sperrzeit:

18,00 € pro Std.               

Beglaubigung:

5,00 €

RP:

60,00€ / 37,50 €
(< 24 = 6 Jahre gültig)
+ 30,00 € Express
+ 22,00 € 48 Seiten

Veränd. Gewerbe:

12,50 €

Kopien:

0,15 €

Vorl. RP:

26,00 € (1 Jahr gültig)

Auskunft Gewerbe:

12,50 €

Fax:

0,50 €

Kinder RP

13,00 €
-> 6 € Verlängerung

einf. MR Auskunft:

10,00 €

FZ:

13,00 €

 

 

erw. MR Auskunft:

15,00 €

 

 

PIN ändern:

6,00 €

 

 

 

 

 

 

Die Änderungen wurden nachfolgend in Rot eingetragen:

 

 

PA:

22,80 € / 28,80 €
+ 30 € Unzuständigkeit

Schankerlaubnis:

25,00 € ( 2-3 Tage 50 €; 4-5 Tage 75 €)

 

Neu

30,00 € (2-3 Tage 60,00 €;4-5 Tage 90 €)

 

Meldung Führerschein:   

5,10 €

Vorl. PA:

10,00 € (3 Mon. gültig)

Hinaussch. Sperrzeit:

18,00 € pro Std.

 

Neu  30,00 €

Beglaubigung:

5,00 €

RP:

60,00€ / 37,50 €
(< 24 = 6 Jahre gültig)
+ 30,00 € Express
+ 22,00 € 48 Seiten

Veränd. Gewerbe:

12,50 €

 

Neu 25,00 €

Kopien:

0,15 €

Vorl. RP:

26,00 € (1 Jahr gültig)

Auskunft Gewerbe:

12,50 €

 

Neu  25,00 € bei mehreren in der Anfrage je weitere 7,50 €

 

Fax:

0,50 €

Kinder RP

13,00 €
-> 6 € Verlängerung

einf. MR Auskunft:

10,00 €

FZ:

13,00 €

 

 

erw. MR Auskunft:

15,00 €

 

 

PIN ändern:

6,00 €

 

 

 

 

 

Neu aufzunehmen wäre:

 

Gruppenauskünfte nach § 31 (5) Meldegesetz 12,50 € zzgl. 0,0005 € je registrierte Person der Meldebehörde und zzgl. 0,025 € für jede ausgewählte Person

 

Auskünfte nach § 32 Meldegesetz an Parteien im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen 0,025 € je Person.

 

Aufforderung der Meldepflicht zu genügen 10,00 €

 

Wiederholte Aufforderung nach § 18 Meldegesetzt 15,00 €


Beschluss:

 

Die Gebühren werden gemäß den vorgetragenen Änderungen angepasst.