In seiner Sitzung vom 26.03.2019 hat der Gemeinderat dem Bauvorhaben auf dem Grundstück Tulpenstraße 24 zugestimmt. Mit Datum 17.06.2019 legte die Bauherrenschaft eine geänderte Planung vor. Die Planänderung besteht in einem Abrücken von der Grenzbebauung und Einhaltung eines Grenzabstandes von drei Metern zum Nachbaranwesen. Angesichts des Umstandes, dass die Baufirma bereits in den Startlöchern steht und es durch die Umplanung zu einem Zeitverzug kam, hat die Verwaltung der geänderten Planung im Rahmen der laufenden Verwaltung zugestimmt, um nicht einen weiteren Bauverzug zu bedingen. Das Abrücken von der Grenze und das Einhalten des Grenzabstandes stellt keine Beeinträchtigung der öffentlichen Belange dar. Daher wurde der Tektur das Einvernehmen erteilt.