Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Anbindung der beiden Neubaugebiete Kirchenberg und Erweiterung Kirchenberg an die Entwässerungseinrichtung des Marktes Neubrunn ist die Überrechnung des Bauentwurfs für das RÜ IV im Grundweg notwendig geworden. Das Büro BRS hat den Bauentwurf entsprechend überarbeitet und der Verwaltung mit dem 18.06.2019 die Unterlagen zur Weiterreichung an die Fachbehörde übergeben.

 

Die Errichtung des RÜ IV ist notwendig, da es bei Regenereignissen zur hydraulischen Überlastung der Kanalisation kommt und diese Situation durch die Anbindung der weiteren Baugebiete weiter verschlechtert wird. Um nicht überstaute Kanäle auswechseln zu müssen, und die Kläranlage nicht mit unnötig großen Mengen von Regen- und Oberflächenwasser zu belasten, ist dieses RÜ notwendig und steht zur Umsetzung an.

 

Die Überrechnung weist nach der vorliegenden Kostenberechnung einen Ausgabenumfang von 878.800 € auf. Die Kostenberechnung aus dem Jahr 2012 lag bei 679.000 €. Diese wurden bisher auch haushaltstechnisch eingeplant. Unabhängig der Ausgabenseite und der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten ist das RÜ notwendig zur Umsetzung der Baugebiete und zur Entlastung der bisher gegebenen Entwässerungseinrichtung.


Beschluss:

 

Der vorliegenden Tektur vom  11.06.2019 zum Bauentwurf vom 03.12.2016 für die Auswechslung von Mischwasserkanälen wegen hydraulischen Überbelastungen und Neubau des RÜ IV im Grundweg mit Auslass über einen offenen Graben wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Tektur zum Bauentwurf der zuständigen Fachbehörde zur Genehmigung vorzulegen.