Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Durch Herrn Ersten Bürgermeister Menig und Herrn Zweiten Bürgermeister Klinger wurde mit den Vereinen geklärt, welche Tätigkeiten im Rahmen der Maßnahme die Vereine in den einzelnen Gewerken ausführen und durch diese ehrenamtlich ausgeführten Tätigkeiten die Gemeinde finanziell entlasten könnten. Die Besprechung und Abwägung der durch die Vereine angebotenen Tätigkeiten hinsichtlich rechtlicher Zulässigkeit bzw. Gefahrenpotenzial ergab die beigefügte Liste. Diese umfasst in den Beträgen die dem Leistungsverzeichnis zugrunde liegende Kostenberechnung. Die aufgeführten Kosten werden nicht vollumfänglich eingespart, da die Entsorgung trotz des Abbruchs durch die Helfer aus den Vereinen noch anfallen werden. Auch werden die für die Tätigkeit notwendigen Materialien, wie Farben und Malerutensilien angeschafft werden müssen. Diese Kosten sind in der aufgeführten Summe inbegriffen. Ebenso sind in den durch die Gemeinde auszuführenden Positionen, welche auf der Liste ausgewiesen sind, die Entsorgungskosten der Rodungen und die Personalkosten des Bauhofes für die Maßnahme weiterhin anfallend. Die Arbeiten können aber durch den Bauhof der Gemeinde lediglich ausgabengünstiger ausgeführt werden.

 

Die Vereine haben in der Besprechung angedeutet, dass Sie für die ehrenamtliche Tätigkeit gerne eine Honorierung in Form der Vereinsförderung hätten. Vorgeschlagen wurde die Miete für die Vereinsveranstaltungen auf den Zeitraum von X Jahren als Vereinsförderung durch den Markt Neubrunn zu übernehmen. Dieser Wunsch könnte bei Zustimmung des Gremiums durch entsprechende Verrechnungsbuchungen im Haushalt dokumentiert werden. Dieses Vorgehen würde aber nur die reine Mietzahlung betreffen. Verbrauchskosten für Wasser, Abwasser und Strom müssten weiterhin durch die Vereine selbst getragen werden.

 

Die durch die Vereine übernommenen Tätigkeiten müssen im Rahmen der Baumaßnahme so eingebettet und umgesetzt werden, dass Drittgewerke nicht beeinträchtigt werden. Derzeit ist noch nicht planbar, wann diese Tätigkeiten zeitlich einzubringen sind.

 

Die Eigenleistung der Vereine wird befürwortet.

Der Gemeinderat spricht sich jedoch gegen den Erlass des Nutzungsentgeltes bei Vereinsveranstaltungen in der Halle aus.

 

Da von den Neubrunner Vereinen sowie dem Helfernetzwerk und einzelner Personen ebenso viele unentgeltliche Stunden geleistet wurden bzw. werden und dafür als Anerkennung eine Brotzeit üblich ist, wird vorgeschlagen, dies bei den Arbeitseinsätzen in der Halle genauso zu handhaben.


Beschluss:

 

Der Markt Neubrunn nimmt die angebotene Tätigkeitsübernahme der Vereine gemäß beiliegender Liste an. Als Anerkennung für die Arbeitseinsätze werden die Kosten für die Brotzeit übernommen.