Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Die Wasserversorgung ist eine sog. kostenrechnende Einrichtung. Kostenüber- und -unter-deckungen sind, bzw. sollen im jeweiligen Bemessungszeitraum ausgeglichen werden. Derzeit ist eine negative Sonderrücklage (Unterdeckung) gegeben, welche ausgeglichen werden muss.

Der Ausgleich des bestehenden Defizits von 62.060 € erfolgt auf 4 Jahre.

Die Wasserverbrauchsgebühren wurden neu kalkuliert. Zugrunde gelegt wurden der Kalkulation die Ansätze des Haushaltes für das Jahr 2019.

 

Gemäß der nachfolgenden Kalkulation der Kämmerei schlägt die Verwaltung vor, die Wasserverbrauchsgebühren zum 01.10.2019 von derzeit 2,70 €/m³ (netto) auf 2,80 €/m³ (netto) anzuheben.

 

Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren zum Haushaltsentwurf 2020

Kalk.-Kosten 31.12.2018* - Betriebsaufwand lt. Haushalt 2019

 

Ausgabenart/Text

Betrag/€

 

 

Abschreibung (2,5%)*

27.000,00

Verzinsung (3%)*

32.000,00

Verwaltungskosten

5.300,00

Betriebskosten

15.100,00

Wasserkauf (FWM)

110.000,00

VW-Transporter

3.000,00

Zweckausstattung

100,00

Gebäudeunterhalt

100,00

Personalkosten (30%)

19.000,00

Gesamtaufwand ohne MWST

211.600,00

Grundgebühren von 891 Abnehmer

-6.800,00

Gesamtaufwand netto

204.800,00

 

2017/2018

Verkauf m³

Neubrunn

61.585

Böttigheim

16.730

 

 

Gesamt

78.588

 

204.800 € : 78.588 m³ = 2,61 €/m³

Sonderrücklage Wasserversorgung: Stand am 31.12.2018 = - 62.060,00 €

 

Vorschlag:

Die letzte Gebührenerhöhung war am 01.10.2018.

 

Die Gebühren sollten zum 01.10.2019 auf 2,80 €/m³ festgesetzt werden.

 

Nachrichtlich Gebührenhöhe ab 01.07.1981  1,50 DM/m³  zuzügl. 6,5 % Mwst

            ab 01.01.1984             1,50 DM/m³                 zuzügl. 7 % Mwst

            ab 01.07.1991             2,00 DM/m³                 zuzügl. 7 % Mwst

            ab 01.10.1995             2,30 DM/m³                 zuzügl. 7 % Mwst

            ab 01.10.1997             2,50 DM/m³                 zuzügl. 7 % Mwst

            ab 01.10.1998             2,85 DM/m³                 zuzügl. 7 % Mwst

            ab 01.10.1999             3,10 DM/m³                 zuzügl. 7 % Mwst

            ab 01.10.2001             1,60 €/m³                     zuzügl. 7 % Mwst

            ab 01.10.2006             1,80 €/m³                     zuzügl. 7 % Mwst

            ab 01.10.2008             2,00 €/m³                     zuzügl. 7 % Mwst

            ab 01.10.2010             2,15 €/m³                     zuzügl. 7 % Mwst

            ab 01.10.2014             2,40 €/m³                     zuzügl. 7 % Mwst

            ab 01.10.2017             2,50 €/m³                     zuzügl. 7 % Mwst

            ab 01.10.2018             2,70 €/m³                     zuzügl. 7 % Mwst


Beschluss:

 

Der Wasserverbrauchsgebührenerhöhung auf 2,80 €/m³ (netto) zum 01.10.2019 wird zugestimmt.