Mit Schreiben vom 15. Juli wurde ein Bauantrag zur Unterkellerung der Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 329/7 der Gemarkung Böttigheim eingereicht. Das Bauvorhaben wurde im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens gestellt und durch die Verwaltung, da das Vorhaben keiner Baugenehmigung bedarf, gem. § 58 BayBO direkt an das Bauamt des Landratsamtes Würzburg weitergeleitet.