Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Bauantrag, Eingang am 5. Juli 2019, beantragt der Bauherr den Abriss des gegebenen Dachstuhles und die Neuerrichtung in Form eines Satteldaches. Bisher zeigte das Anwesen ein Sattedach mit Krüppelwalm. Das Grundstück Fl. Nr. 146 der Gemarkung Neubrunn liegt im Zusammenhang bebauten Ortsbereich ohne Bebauungsplan. Es ist daher das Gebot des sich Einfügens für das Bauvorhaben zu beachten. Da der Dachstuhl marode ist und komplett neu aufgebaut werden muss, wird der derzeit bestehende Krüppelwalm entfernt. Der Aufbau eines „normalen“ Satteldaches ist für den Bauherrn einfacher und beachtet das Gebot des sich Einfügens. Die umliegenden Gebäude zeigen keinen Krüppelwalm auf. Die umliegenden Gebäudedächer sind als Satteldächer ausgeführt.

 

Die Nachbarunterschriften liegen vor.


Beschluss:

 

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.