Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Beratung und Beschlussfassung aus der Sitzung des Gemeinderates vom 25.06.2019 wurde eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Neubrunn (BGS-EWS) erstellt. Diese umfasst die durch die Beschlusslage notwendigen Änderungen und Klarstellungen.

 

Der Wortlaut der Änderungssatzung ist nachfolgend abgedruckt.

 

 

1. Änderung

der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Neubrunn

(BGS-EWS)

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Neubrunn folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:

 

§ 1

§ 10 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

Vom Abzug nach Abs. 3 sind ausgeschlossen

a)         Wassermengen bis zu 12 m³ jährlich, soweit die Entnahme nicht auf einem Gartengrundstück zur Bewässerung erfolgt, welches über keinen Anschluss an die Entwässerungsanlage verfügt.

b)         das hauswirtschaftlich genutzte Wasser und

c)         das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte Wasser.

 

§ 2

Neu eingefügt wird § 10 Abs. 5 wie folgt:

Im Fall des § 10 Abs. 3. Sätze 3 bis 5 ist der Abzug auch insoweit begrenzt, als der Wasserverbrauch 30 m³ pro Jahr und Einwohner, der zum Stichtag 30.09. mit Wohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet ist, unterschreiten würde. In begründeten Einzelfällen sind ergänzende höhere betriebsbezogene Schätzungen möglich.

 

§ 3

§ 14 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die Einleitung wird jährlich abgerechnet. Die Einleitungsgebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Der Abrechnungszeitraum beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des folgenden Jahres.

 

§ 4

Die Änderungssatzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Neubrunn, den 23.07.2019

Markt Neubrunn

 

Menig, Erster Bürgermeister


Beschluss:

 

Der 1. Änderungsatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung des Marktes Neubrunn (BGS-EWS), wird zugestimmt.