Sitzung: 23.07.2019 Marktgemeinderat Neubrunn
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Sachverhalt:
Aufgrund einer Beschlussfassung aus dem Jahr 1983 wurde bei der Gebühr für die gaststättenrechtliche Erlaubnis festgelegt, dass für wohltätige Zwecke eine Gebührenermäßigung gewährt wird. Diese wurde seinerzeit betragsmäßig festgelegt.
1 Tag 50,00 DM ermäßigte Gebühr 25,00 DM
2-3 Tage 100,00 DM ermäßigte Gebühr 30,00 DM
4-5 Tage 150,00 DM ermäßigte Gebühr 35,00 DM
6-7 Tage 200,00 DM ermäßigte Gebühr 40,00 DM
8-10 Tage 300,00 DM ermäßigte Gebühr 50,00 DM
11-15 Tage 400,00 DM ermäßigte Gebühr 70,00 DM
16-20 Tage 500,00 DM ermäßigte Gebühr 100,00 DM
Mit der Euroeinführung und zwischenzeitlichen Änderungen des Kostengesetzes galt bisher die nachfolgende Regelung.
1 Tag 25,00 € ermäßigte Gebühr 12,50 €
2-3 Tage 50,00 € ermäßigte Gebühr 25,00 €
4-5 Tage 75,00 € ermäßigte Gebühr 37,50 €
Nunmehr wurde das Kostengesetz geändert, die Gebühr nach Kostengesetz wurde wie folgt festgelegt:
1 Tag 30,00 €
2-3 Tage 60,00 €
4-5 Tage 90,00 €
Die Ermäßigung sollte beibehalten werden. Es wird aber vorgeschlagen, statt der betragsmäßigen Festschreibung, welche bei einer Änderung des Kostengesetztes jeweils eine neue Festsetzung bedingt, den Prozentsatz von 50 % der Gebühr als ermäßigte Gebühr festzuschreiben.
Beschluss:
Die Gebühr für eine Schankerlaubnis wird bei wohltätigen Zwecken auf 50 % der Gebühr nach Kostengesetz reduziert.