Sitzung: 23.07.2019 Marktgemeinderat Neubrunn
Sachverhalt:
Um ein Zeichen der Familienfreundlichkeit zu zeigen, hat der
Marktgemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 18.07.2006 eine freiwillige
Leistung des Marktes Neubrunn zu den Kindergartenbeiträgen diskutiert.
Beschlossen wurde daraufhin, dass eine Ermäßigung der Beiträge als
freiwillige Leistung des Marktes Neubrunn für Zweitkinder in Höhe von 40%,
Drittkinder in Höhe von 100% entstehen soll.
In der öffentlichen Sitzung am 06.10.2015 wurde das Thema erneut vom
Marktgemeinderat diskutiert, da mit der Reform des Bayerisches Kinderbildungs- und
-betreuungsgesetzes der Freistaat Bayern einen Zuschuss für
Vorschulkinder in Höhe von bis zu 100€ in das Gesetz aufgenommen hatte.
Der Marktgemeinderat beschloss, dass an der Ermäßigung für Zweit- und
Drittkinder festgehalten werden soll.
Allerdings wurden der Begriff „Erstkind“ als das Kind mit dem höchsten
tatsächlichen Elternanteil, der Begriff „Zweitkind“ als das Kind mit dem
zweithöchsten tatsächlichen Elternanteil und der Begriff „Drittkind“ als das
Kind mit dem dritthöchsten tatsächlichen Elternanteil neu definiert.
Rückwirkend zum 01.04.2019 hat der Freistaat Bayern den Artikel 23 Satz
2 „Zusätzliche
staatliche Leistungen“ im Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz auf
Grund eines Sonderinvestitionsprogrammes wieder geändert.
Art. 23 Satz 2 BayKiBiG
Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für
die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte
Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.
Das heißt, dass im
Kindergartenjahr 2018/2019 ab dem 01.04.2019 alle Kinder einen Zuschuss in Höhe
von bis zu 100€ bekommen, die vor dem 01.01.2019 das dritte Lebensjahr
vollendet haben.
Je nach Buchungszeit und
entsprechenden Preisen im Kindergarten Neubrunn oder Böttigheim tragen die
Eltern selbst noch einen Kindergartenbeitrag zwischen 4 € und 30 €.
Die Verwaltung des Marktes
Neubrunn schlägt damit vor, die zusätzlichen freiwilligen Leistungen des
Marktes Neubrunn und damit die Ermäßigung der Kindergartenbeiträge für die
Eltern von Zweitkindern und Drittkindern, welche die zusätzlichen staatlichen
Leistungen gem. Art 23 Satz 2 BayKiBiG erhalten, ab dem 01.09.2019 entfallen zu
lassen, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren.
Auf Grund der rückwirkenden Änderung des Artikel 23 Satz 2
„Zusätzliche
staatliche Leistungen“ im Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz
bekommt zwischen dem 01.04.2019 und dem 31.08.2019 jedes Kind, das vor dem
01.01.2019 das dritte Lebensjahr vollendet hat einen Zuschuss von bis zu 100€.
Die Zahlung des Freistaates
über das Landratsamt wird mit dem 3. Abschlag im August oder mit dem 4.
Abschlag im November an die Gemeinden ausbezahlt. Diese müssen den Zuschuss
unverändert an die Träger weiterleiten.
Die Verwaltung des Kindergartens St. Elisabeth
wird dann den Beitrag jedes einzelnen Kindes minus 100€ rechnen. Der positive
Restbetrag würde einbehalten werden. Bei den rund 7 Zweitkindern müsste der
positive Restbetrag in 40% Gemeindeanteil und 60% Elternanteil aufgeteilt
werden.
Monat |
Beitragssumme für
Zweitkinder vor Zuschussabzug |
40%
Gemeindeanteil |
60% Elternanteil |
April |
690€ |
276€ |
414€ |
Mai |
930€ |
372€ |
558€ |
Juni |
930€ |
372€ |
558€ |
Juli |
810€ |
324€ |
486€ |
August |
810€ |
324€ |
486€ |
Summe |
4170€ |
1668€ |
2502€ |
Monat |
Beitragssumme
für Zweitkinder nach Zuschussabzug |
40%
Gemeindeanteil |
60% Elternanteil |
April |
100€ |
40€ |
60€ |
Mai |
130€ |
52€ |
78€ |
Juni |
130€ |
52€ |
78€ |
Juli |
110€ |
44€ |
66€ |
August |
110€ |
44€ |
66€ |
Summe |
580€ |
232€ |
348€ |
Die Verwaltung des Marktes
Neubrunn schlägt vor, dass der Schritt der prozentualen Aufteilung bei diesen
Zweitkindern in dem Zeitraum vom 01.04.2019 bis 31.08.2019 ausgelassen wird.
Der Markt Neubrunn wahrt hiermit die Familienfreundlichkeit und ein enormer
Verwaltungsaufwand des Buchens für jedes einzelne Kind in jedem Monat sowohl
für die eigene Verwaltung als auch für die Verwaltung des Kindergartens
St.-Elisabeth wird vermieden. Damit keine Schlechterstellung der Eltern
geschieht, würde der Markt Neubrunn anstatt 40% Gemeindeanteil in Höhe von 232 €
die vollen 100% des restlichen Beitrags in Höhe von 580 € übernehmen.