Sachverhalt:

 

Um ein Zeichen der Familienfreundlichkeit zu zeigen, hat der Marktgemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 18.07.2006 eine freiwillige Leistung des Marktes Neubrunn zu den Kindergartenbeiträgen diskutiert.

 

Beschlossen wurde daraufhin, dass eine Ermäßigung der Beiträge als freiwillige Leistung des Marktes Neubrunn für Zweitkinder in Höhe von 40%, Drittkinder in Höhe von 100% entstehen soll.

 

In der öffentlichen Sitzung am 06.10.2015 wurde das Thema erneut vom Marktgemeinderat diskutiert, da mit der Reform des Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes der Freistaat Bayern einen Zuschuss für Vorschulkinder in Höhe von bis zu 100€ in das Gesetz aufgenommen hatte.

 

Der Marktgemeinderat beschloss, dass an der Ermäßigung für Zweit- und Drittkinder festgehalten werden soll.

Allerdings wurden der Begriff „Erstkind“ als das Kind mit dem höchsten tatsächlichen Elternanteil, der Begriff „Zweitkind“ als das Kind mit dem zweithöchsten tatsächlichen Elternanteil und der Begriff „Drittkind“ als das Kind mit dem dritthöchsten tatsächlichen Elternanteil neu definiert.

 

Rückwirkend zum 01.04.2019 hat der Freistaat Bayern den Artikel 23 Satz 2 „Zusätzliche staatliche Leistungen“ im Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz auf Grund eines Sonderinvestitionsprogrammes wieder geändert.

 

Art. 23 Satz 2 BayKiBiG

Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.

 

Das heißt, dass im Kindergartenjahr 2018/2019 ab dem 01.04.2019 alle Kinder einen Zuschuss in Höhe von bis zu 100€ bekommen, die vor dem 01.01.2019 das dritte Lebensjahr vollendet haben.

Je nach Buchungszeit und entsprechenden Preisen im Kindergarten Neubrunn oder Böttigheim tragen die Eltern selbst noch einen Kindergartenbeitrag zwischen 4 € und 30 €.

 

Die Verwaltung des Marktes Neubrunn schlägt damit vor, die zusätzlichen freiwilligen Leistungen des Marktes Neubrunn und damit die Ermäßigung der Kindergartenbeiträge für die Eltern von Zweitkindern und Drittkindern, welche die zusätzlichen staatlichen Leistungen gem. Art 23 Satz 2 BayKiBiG erhalten, ab dem 01.09.2019 entfallen zu lassen, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren.

 

Auf Grund der rückwirkenden Änderung des Artikel 23 Satz 2 „Zusätzliche staatliche Leistungen“ im Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz bekommt zwischen dem 01.04.2019 und dem 31.08.2019 jedes Kind, das vor dem 01.01.2019 das dritte Lebensjahr vollendet hat einen Zuschuss von bis zu 100€.

 

Die Zahlung des Freistaates über das Landratsamt wird mit dem 3. Abschlag im August oder mit dem 4. Abschlag im November an die Gemeinden ausbezahlt. Diese müssen den Zuschuss unverändert an die Träger weiterleiten.

 

Die Verwaltung des Kindergartens St. Elisabeth wird dann den Beitrag jedes einzelnen Kindes minus 100€ rechnen. Der positive Restbetrag würde einbehalten werden. Bei den rund 7 Zweitkindern müsste der positive Restbetrag in 40% Gemeindeanteil und 60% Elternanteil aufgeteilt werden.

 

 

Monat

Beitragssumme für Zweitkinder vor Zuschussabzug

40% Gemeindeanteil

60% Elternanteil

April

690€

276€

414€

Mai

930€

372€

558€

Juni

930€

372€

558€

Juli

810€

324€

486€

August

810€

324€

486€

Summe

4170€

1668€

2502€

 

 

Monat

Beitragssumme für Zweitkinder nach Zuschussabzug

40% Gemeindeanteil

60% Elternanteil

April

100€

40€

60€

Mai

130€

52€

78€

Juni

130€

52€

78€

Juli

110€

44€

66€

August

110€

44€

66€

Summe

580€

232€

348€

 

 

Die Verwaltung des Marktes Neubrunn schlägt vor, dass der Schritt der prozentualen Aufteilung bei diesen Zweitkindern in dem Zeitraum vom 01.04.2019 bis 31.08.2019 ausgelassen wird. Der Markt Neubrunn wahrt hiermit die Familienfreundlichkeit und ein enormer Verwaltungsaufwand des Buchens für jedes einzelne Kind in jedem Monat sowohl für die eigene Verwaltung als auch für die Verwaltung des Kindergartens St.-Elisabeth wird vermieden. Damit keine Schlechterstellung der Eltern geschieht, würde der Markt Neubrunn anstatt 40% Gemeindeanteil in Höhe von 232 € die vollen 100% des restlichen Beitrags in Höhe von 580 € übernehmen.